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Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-09-23

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Kollege Carlo Schmid wirft ein Problem auf, das - gemäss seinem Votum - scheinbar mit dem neuen Terrorismusartikel seinen Anfang genommen hat. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dem nicht so ist. Was Herr Schmid aufgezeigt hat, ist ein Problem, das im heutigen Recht bereits existiert und das die Justiz seit Jahrzehnten und Jahrhunderten beschäftigt. Er hat das Problem angeführt, dass jemand, der Saddam Hussein umbringen würde, aufgrund dieser Konvention bestraft werden müsste. Genau die gleiche Situation haben wir doch schon heute. Auch unser Strafgesetzbuch beschreibt die Konsequenzen, die vorsätzliche Tötung hat.

Die Frage ist nun die folgende: Ändert sich durch die Institution zur Bekämpfung des Terrorismus etwas gegenüber heute, oder wird diejenige Rechtsprechung, die mit Bezug auf die heute aktuellen Artikel eine Rolle spielt, nicht auch in Zukunft massgebend sein? Konkret ist die Frage der Widerrechtlichkeit angesprochen. Eine neue Dimension kommt nämlich bei diesem Übereinkommen dazu: Gibt es so etwas wie eine völkerrechtliche Rechtfertigung, oder anders gefragt: Kann aus völkerrechtlich relevanten Gründen eine bestimmte Tat eben nicht rechtswidrig sein?

Es ist nicht möglich, diese Frage hier und heute im Detail zu beantworten. Es ist aber ebenfalls nicht möglich, dass es irgendjemandem gelingt, Formulierungen zu treffen, die dieses Kernproblem des Rechtes massstabgetreu oder richtig regeln werden. Das Element, dass irgendwann völkerrechtliche Elemente eben die Widerrechtlichkeit ausschliessen, muss auch bei diesen Bestimmungen so gelten, wie es genau gleich auch bei anderen Bestimmungen der Strafgesetzgebung massgebend sein soll. Das allein darf nicht ein Grund dafür sein, dieses Uno-Übereinkommen nicht zu genehmigen. In diesem Punkt bin ich mit Kollege Schmid einverstanden.