Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2020-09-24
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-24
Wortprotokoll
Ich halte mich kurz. Wir befassen uns ja in diesem Rat zum zweiten Mal mit dieser Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts. Sie wissen, es geht um einen verbesserten Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten bei Dienstleistungsverträgen. Wie schon in der Frühjahrssession bitte ich Sie wiederum, auf den Entwurf Ihrer Kommission einzutreten und so zu ermöglichen, dass Kundinnen und Kunden über die automatische Vertragsverlängerung und über die Kündigungsmöglichkeiten informiert werden.
Der Ständerat ist leider in der Sommersession nicht auf unseren Gesetzentwurf eingetreten. Unser Anliegen ist es, dass die ungleichen Spiesse zwischen Konsumentinnen und Konsumenten und den Dienstleistungsanbietern etwas ausgeglichen werden. Dazu sollen die Konsumentinnen und Konsumenten eben durch die Dienstleistungsunternehmen aktiv über die automatischen Vertragsverlängerungen, die bevorstehen, informiert werden. Ich habe das schon in der Frühjahrssession gesagt: Die Kundinnen und Kunden müssen meist allgemeine Geschäftsbedingungen einfach akzeptieren, sie können dazu nichts sagen. Es ist daher nicht zu viel verlangt, dass die Vertragspartei der Dienstleistungsanbieter ihre Kundinnen und Kunden wenigstens auf die Vertragsverlängerung hinweist.
Ich möchte hier vor allem darauf hinweisen, dass die ständerätliche Kommission auf den Entwurf eingetreten ist. Erst der Ständerat hat mit einem sehr knappen Ergebnis von 22 zu 20 Stimmen, also mit nur 2 Stimmen Unterschied, Nichteintreten beschlossen; dies notabene in Abwesenheit von einzelnen weiteren Mitgliedern. Das Resultat hätte auch gerade anders ausfallen können. Ich halte es für ein Zufallsergebnis.
Ich bitte Sie deshalb mit der Mehrheit der Kommission, das Eintreten auf die Vorlage zu unterstützen, damit wir eine Lösung für einen besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten finden können.