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Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-09-24

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-24

Wortprotokoll

"Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will. Die erklärende Person kann einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen. Die Erklärung hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse." Das ist der ganze Zauber, aber auch der Charme dieser Vorlage, die mit einer kleinen Ergänzung im ZGB zwar sehr schlank daherkommt, aber eine grosse Bedeutung für die betroffenen Menschen hat. Unsere Kommission ist auf diese Vorlage mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung eingetreten.

Bei der Minderheit Walder haben wir uns entschieden, beim Terminus "Geschlecht" zu bleiben, damit der Nomenklatur des ZGB zu entsprechen und den Terminus nicht durch "Geschlechtsidentität" zu ersetzen; dies bei einem Stimmenverhältnis von 14 zu 11 Stimmen.

Bei der Minderheit Brenzikofer hat die Kommission ebenfalls beschlossen, dass die Erklärung nicht schriftlich erfolgen können darf. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass ein persönliches Erscheinen auf dem Zivilstandsamt erforderlich ist, nicht zuletzt auch zur Identifizierung. Dass dies keine zu hohe Hürde für Personen mit Einschränkungen darstellt, haben wir mit einem Verhältnis von 14 zu 11 Stimmen entschieden.

Bei der Minderheit Vogt geht es um die Frage, ob in diesem Gesetz quasi bereits das dritte Geschlecht durch die Hintertür eingeführt oder ob dies präjudiziert wird. Wir waren der Meinung: Mit dieser Vorlage wird diese Frage nicht beantwortet, aber auch nicht präjudiziert. Ein Bericht ist aufgrund der zwei Postulate Ruiz Rebecca 17.4185 und Arslan 17.4121 in Erarbeitung. Wir wollten hier auch klar nicht das binäre Geschlecht festschreiben. Dies haben wir ebenfalls mit 14 zu 10 Stimmen entschieden.

Schliesslich zur Minderheit Bregy, wonach Absatz 4 zu belassen sei: Wir hatten eine deutliche Kommissionsmehrheit mit 15 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen, Absatz 4 zu streichen und das Selbstbestimmungsrecht zu stärken, indem urteilsfähige Personen ohne Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters diese Erklärung auf dem Zivilstandsamt abgeben können. Wir haben heute gehört: Jugendliche, die urteilsfähig sind, dürfen sich für eine Hormonbehandlung oder einen chirurgischen Eingriff entscheiden. Es ist deshalb nichts als logisch, dass sie dann über den üblicherweise letzten Schritt, nämlich die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister, ebenfalls selbstständig und verantwortungsvoll entscheiden können.

Die Kommission hat sich auch Mühe gegeben, wirklich praxisorientiert zu entscheiden. Dazu gehört, dass die meisten Fälle von Personenstandsänderung ab dem Alter von vierzehn Jahren passieren. Und wir haben es auch in der heutigen Diskussion wieder gehört: Wir wollen das potenziell konfliktgeladene familiäre Umfeld in dieser Situation nicht noch seitens des Gesetzgebers zusätzlich anheizen.

In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates mit 18 zu 7 Stimmen für die Vorlage ausgesprochen. [PAGE 1833]

Ich bitte Sie also, einzutreten und jeweils der Mehrheit zu folgen.