Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2020-09-24
Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-24
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion fordert die Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine nationale, unabhängige Ombudsstelle für Kinderrechte. Weshalb braucht die Schweiz dringend eine solche Stelle?
1.[NB]Umsetzung der UNO-Kinderrechte: Kindern und Jugendlichen steht gemäss der UNO-Kinderrechtskonvention unter anderem das Recht auf Information und Schutz, Mitbestimmung sowie Anhörung und Rechtsvertretung zu. Bei der Umsetzung dieser Bestimmungen bestehen in der Schweiz grosse Lücken, deshalb bemängelt der UNO-Kinderrechtsausschuss regelmässig die fehlende Anlaufstelle. Gerade Anfang September hat der Bundesrat seine Bilanz zum Anhörungsrecht von Kindern gemäss Kinderrechtskonvention präsentiert. Dieses ist gemäss der neuesten Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte noch nicht vollständig umgesetzt. Im Bericht empfiehlt das Kompetenzzentrum dem Bund, ein eidgenössisches Büro für Kinderrechte zu gründen. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf die laufende Debatte zu dieser Motion und führt aus, dass bei einer Zustimmung die Rechtsgrundlagen zur Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte ausgearbeitet würden und dass damit mindestens ein Teil der Empfehlungen umgesetzt werden kann. Um die Rechtsansprüche der Kinder und Jugendlichen einzulösen, ist deshalb die geforderte Ombudsstelle unabdingbar.
2.[NB]Dringender Handlungsbedarf: Dieser ist ausgewiesen. 100[NB]000 Kinder sind jährlich auf ein kindgerechtes Rechtssystem angewiesen. Sie sind oft unmittelbar betroffen, fühlen sich teilweise aber weder verstanden noch gehört. Damit Kinder ihre Rechte einfordern können, brauchen sie Unterstützung. Sie können keine Rechtsvertretung in Anspruch nehmen, wenn sie diese Möglichkeit nicht kennen und Behörden und Gerichte eine solche nicht einsetzen. Deshalb braucht es eine unabhängige Fachstelle für diejenigen Fälle, in denen Eltern ihre Verantwortung nicht wahrnehmen können oder die bestehenden Gesetze von Behörden oder Gerichten nicht angemessen angewendet werden.
3.[NB]Verletzliche Lücke schliessen: Die heutigen zahlreichen Anlaufstellen im psychosozialen Bereich für Kinder und Jugendliche, wie beispielsweise Schulsozialarbeit, 147 oder Pro Juventute, leisten hervorragende Arbeit. Sie verfügen aber nicht über die Kompetenzen im rechtlichen Bereich. Genau deshalb unterstützen auch diese Organisationen die Schaffung einer Ombudsstelle.
4.[NB]Langfristig positive Wirkung: Die Erfahrungen von Kinderanwaltschaft Schweiz zeigen, dass ein kindgerechtes Rechtssystem direkte Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit von betroffenen Kindern und Jugendlichen hat. Ihre Resilienz wird gestärkt, und es verhindert, dass wir uns aufgrund der Missachtung der Rechte später bei ihnen entschuldigen müssen.
5.[NB]Aufgaben der Ombudsstelle: Eine unabhängige Ombudsstelle für Kinderrechte vereinfacht den Kindern und Jugendlichen situativ den Zugang zu Informationen und rechtlichen Beratungen. Sie vermittelt zwischen dem Kind und den staatlichen Stellen.
6.[NB]Bundesaufgabe: Eine Ombudsstelle gehört auf die nationale Ebene. Dabei ist wichtig zu betonen, dass keine Doppelspurigkeiten geschaffen werden. Sie berührt die Hoheit der Kantone nicht - im Gegenteil, sie verfügt über spezifisches Fachwissen. Eine nationale Ombudsstelle ist insbesondere bei den häufigen interkantonalen Familiensituationen wichtig.
Au nom de la majorité de la commission, je vous invite à transmettre la motion au Conseil fédéral, comme l'a fait le Conseil des Etats. Ainsi, nous comblerons enfin une grave lacune du système juridique pour les enfants et les jeunes de ce pays.