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Rieder Beat · Ständerat · 2020-09-24

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-24

Wortprotokoll

Bei der Fahrlässigkeit werde ich mir die Finger nicht mehr verbrennen, das ist mir klar. Ich weiss auch, dass es ein besseres Timing gäbe, um diese Motion in diesem Rat zu behandeln. Aber ich kann nichts dafür. Die Motion vertritt eine gerechte Sache, und ich hoffe, dass Sie sich unabhängig von der bevorstehenden Abstimmung mit dem eigentlichen Ziel dieser Motion befassen. In dieser geht es nur darum, Bürokratie und unnötigen Leerlauf bei vielen KMU in der Schweiz zu vermeiden. Sie können diese Motion in aller Ruhe annehmen, unabhängig von der Position, die Sie am Sonntag oder am Wochenende vertreten. Ich erkläre Ihnen, wieso.

1.[NB]Diese Motion hat überhaupt keinen Einfluss auf die Immigration. Sie behandelt die Anstellung von Personen, die bereits in der Schweiz sind und die ein Hotelier, ein Gastronom oder ein Baugewerbler nicht mehr einstellen kann, weil er die Stelle zuerst noch ausschreiben muss. Es gibt keinen zusätzlichen Immigrationshintergrund zu dieser Motion.

2.[NB]Sie hat keinen Einfluss auf die Arbeitslosigkeit. Wenn Sie nämlich eine solche Stelle, um die es sich hier handelt, ausschreiben und einen bisherigen saisonalen Angestellten dann entlassen müssen, landet dieser natürlich dort, wo Sie den anderen eingestellt haben - nämlich beim Büro der regionalen Arbeitsvermittlung - und ist arbeitslos.

Die Motion hat keinen Einfluss auf die Arbeitslosigkeit, aber sie hat einen grossen Einfluss auf den Abbau einer Bürokratie, die unsere Unternehmen belastet und die unsere Unternehmen sehr viel kostet. Wir haben ja sehr viele finanzielle Mittel für diesen Sektor bereitgestellt, ich gebe es zu. Das ist okay. Aber vielleicht können wir auch einmal etwas machen, was nichts kostet und doch sehr sinnvoll ist.

Ich erkläre Ihnen das am Beispiel eines Hotels. Das wirkt vielleicht besser, als wenn ich hier theoretisiere. Ein konkreter Fall: Ein Hotel hat 500 Angestellte, wovon 90 Prozent saisonale Angestellte sind - 90 Prozent saisonale Angestellte. Ende Wintersaison muss der Arbeitgeber diesen saisonalen Angestellten sagen, dass er aufgrund der Stellenmeldepflicht sämtliche 400 Stellen ausschreiben muss und ihnen nicht garantieren kann, dass sie weiterhin dort arbeiten können. Dann macht er diese Stellenausschreibungen, dann hat er eine Wartefrist einzuhalten, dann werden ihm im Schnitt - im Schnitt - in 15 bis 20 Prozent der Fälle Personen zugewiesen, und von diesen Personen sind die wenigsten geeignet, diese Stellen zu übernehmen.

Derweilen warten seine bisherigen Arbeitnehmer, die in der Schweiz wohnen - der grösste Teil wohnt in der Schweiz -, auf ihre Wiedereinstellung für die nächste Saison. Er muss dann sämtlichen Bewerbern absagen und sagen: "Die Stelle ist besetzt", "Ich kann Sie nicht brauchen", "Sie sind nicht geeignet" oder "Ich habe bereits jemanden". Am Ende des Tages hat er dann mit einer grossen Bürokratie das erledigt, was man mit einer kleinen Verordnungsänderung hier in diesem Rat und im Bundesrat machen könnte - nämlich, das zu vermeiden, sofern es um Arbeitnehmer geht, die bereits in der Schweiz sind und die der Arbeitgeber bereits[NB]einmal[NB]beschäftigt hat. Darum geht es eigentlich in diesem Rat.

Das verletzt auch nicht die Gesetzgebung, Herr Kollege Fässler hat es bereits erwähnt. Genau diese Ausnahme - genau diese Ausnahme! - ist eigentlich im Gesetz vorgesehen. Für Personen, die ein Betrieb bereits einmal beschäftigt hat, können Ausnahmen von der Stellenmeldepflicht vorgesehen werden. Diese Motion verlangt nicht mehr und nicht weniger als die Umsetzung dieses Gesetzesartikels.

Ich kann mich gut an die Beratungen zu diesem Gesetz erinnern. Das Bürokratiemonster war hier mehrfach erwähnt worden. Was hat man uns gesagt? Es ist kein Problem; falls es dann wirklich so ist, falls wir dann wirklich mit übermässiger Bürokratie konfrontiert sind, können wir das noch immer korrigieren. Genau diese Korrektur schlage ich Ihnen hier vor. Im Endeffekt verhelfen Sie erfahrenen und treuen Angestellten, die bereits seit Jahren in der Schweiz leben und in diesen Betrieben arbeiten, dazu, dass sie darauf vertrauen können, dass sie auch die nächste Saison unabhängig von dieser Stellenmeldepflicht auf ihre Stelle zählen können. Wenn Sie das nicht machen, dann verursachen Sie beim Arbeitgeber [PAGE 1041] eine riesige Bürokratie, riesige Kosten und beim Arbeitnehmer eine grosse Verunsicherung.

Sie können uns schon sagen, in 3,4 Prozent der Fälle könnten wir eine Stelle einem Arbeitslosen zuweisen, der geeignet ist, diese Stelle einzunehmen. Die Konsequenz ist aber eine ganz einfache: Der Arbeitgeber wird dann vielleicht diese Person einstellen und dafür eine andere Person nicht mehr einstellen, und diese andere Person ist in der Schweiz; sie hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Per saldo gewinnen Sie nichts.

Darum geht es hier. Es geht nicht um eine Positionierung für das Abstimmungswochenende, sondern um eine vernünftige Deregulierung in einem einzigen kleinen Punkt dieses Gesetzes, in einer Verordnung, die wortwörtlich durch das Gesetz, das dieses Parlament verabschiedet hat, abgedeckt ist.

Ich bitte Sie, diese Motion unabhängig von der Konstellation zu unterstützen. Es wäre ein positives Signal für viele Arbeitgeber in diesem Land.