Müller Leo · Nationalrat · 2020-09-24
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-24
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" ist eine typische Umverteilungs-Initiative. Die Initiative will bewirken, dass Kapital höher besteuert wird als Arbeit und dass tiefe und mittlere Arbeitseinkommen entlastet werden. Zudem sollen Sozialtransfers geleistet werden.
Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP lehnt die Initiative ab. Ebenso lehnen wir als Fraktion den Gegenvorschlag ab. Es gibt hierfür formelle und materielle Gründe.
Zu den formellen Gründen: Die Initiative ist zwar nicht als allgemeine Anregung formuliert, aber sie ist auch nicht sehr konkret. So wird im Initiativtext nicht festgelegt, ab welcher Höhe Kapitaleinkommen höher besteuert werden soll. Gesagt wird lediglich, dass das höhere Kapitaleinkommen zu 150 Prozent zu versteuern ist. Es ist in der Initiative also kein Schwellenwert festgelegt. Zudem ist in der Initiative auch nicht definiert, ob private Kapitalgewinne neu unter die Besteuerung fallen würden oder nicht. Ebenso ist nicht erwähnt, ob Auszahlungen aus Pensionskassen und aus der dritten Säule von der 150-prozentigen Besteuerung erfasst würden oder nicht. Somit kann als erstes Fazit festgehalten werden, dass die Stimmbürger gar nicht genau wissen, worüber sie abstimmen.
Auch ist der Umverteilungsmechanismus in der Initiative nicht einmal ansatzweise umschrieben. Es ist nicht definiert, ob und zu welchem Anteil diese Umverteilung innerhalb des Steuerrechtes erfolgen soll. Auch ist nicht definiert, welcher Anteil über Transferzahlungen ausserhalb des Steuerrechtes in die soziale Wohlfahrt erfolgen soll. Sollen die Gelder in die Sozialhilfe fliessen? Sollen die Gelder in eine zusätzliche Verbilligung der Krankenkassenprämien fliessen? Sollen die Gelder in die Ergänzungsleistungen fliessen? Sollen die Gelder in die Invalidenversicherung fliessen?
Sie hören: Es stellen sich Fragen über Fragen, und der Stimmbürger hat wenig Ahnung, worüber er abstimmt. Das heisst, die Initiative ist zu wenig zielgenau formuliert. In der Initiative sind praktisch alle wesentlichen Punkte nicht definiert. Die Stimmberechtigten wissen nicht, worüber sie abstimmen. Auch aus diesem Grund ist diese Initiative abzulehnen.
Es gibt auch - damit komme ich zum zweiten Punkt - triftige materielle Gründe, die für eine Ablehnung der Initiative sprechen. So ist die Höhe der Besteuerung von Kapitaleinkommen gegenüber dem Arbeitseinkommen willkürlich. Dies widerspricht dem Verfassungsgrundsatz, der besagt, dass nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird.
Im Weiteren würden mit dieser Initiative Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen hart getroffen. Viele dieser Unternehmen schütten Dividenden aus, um die Vermögenssteuern bezahlen zu können. Somit müssten, um diese höheren Steuern bezahlen zu können, massiv mehr Dividenden ausgeschüttet werden, zusätzliche Mittel, die dann in den Unternehmen fehlen, um wertvolle Investitionen tätigen zu können. Das würde die Weiterentwicklung dieser Unternehmen schwächen. Auch würde der Nachfolgeprozess für diese Unternehmen massiv erschwert. Würde der Fiskus realisierte Kapitalgewinne besteuern, müssten zur Bezahlung dieser Steuern mehr Mittel aus den Unternehmen abgezogen werden, und das würde den bereits heute schwierigen Prozess der Nachfolgeregelung zusätzlich erschweren.
Die Initianten vergessen auch, dass rund 80 Prozent der Unternehmen in Familienbesitz sind. Für die Mitte-Fraktion haben diese Unternehmen eine grosse Bedeutung für unsere Wirtschaft, für unser Land, für unseren Wohlstand. Deshalb engagieren wir uns für die Anliegen der Familienunternehmen und lehnen auch aus diesem Grund diese Initiative ab.
Ebenso würde die Überführung von Grundstücken vom Geschäfts- ins Privatvermögen markant beeinträchtigt respektive erschwert. Es ist damit zu rechnen, dass bei einer Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen auch die kumulierten Abschreibungen besteuert würden. Eine solche Überführung würde massiv erschwert. Wir hatten hier grosse Probleme. Mit der Unternehmenssteuerreform II konnte das Problem entschärft werden. Jetzt würde dies rückgängig gemacht, ja sogar noch zusätzlich verschärft.
Zum Gegenvorschlag: Mit dem Gegenvorschlag soll in der Verfassung festgeschrieben werden, dass Dividenden ab einer nicht definierten Höhe zu 100 Prozent besteuert werden sollen. Wie Sie alle wissen, haben wir bei den Dividenden eine sogenannte Mehrfachbelastung. Die Gewinne werden in der Unternehmung versteuert, und dann müssen diese versteuerten Gewinne, wenn sie ausgeschüttet werden, beim Empfänger nochmals als Einkommen besteuert werden. Auch dieses Problem wurde mit der Unternehmenssteuerreform II gelöst. Es besteht seither eine gute Praxis. Auch wurde mit der STAF-Vorlage dieses Problem nochmals diskutiert. Diese Vorlage ist dann in einer Referendumsabstimmung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen worden. Diese Praxis wurde also wiederum bestätigt.
Zudem würde bei einer Annahme der Initiative oder des Gegenvorschlags massiv in die Steuerhoheit der Kantone eingegriffen. Die Kantone wären gezwungen, bei einer Annahme der Initiative ihr Steuersystem für die Kantons- und Gemeindesteuern anzupassen und sich der zentralistischen Lösung des Bundes unterzuordnen. Das wollen wir als Mitte-Fraktion nicht.
Noch ein Letztes: Man kann sich schon immer aufregen und meinen, die Leute mit hohem Einkommen müssten noch mehr Steuern bezahlen und man müsste sie noch mehr zur Kasse bitten. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie Folgendes zu beachten: Die Bundessteuer ist bereits heute sehr stark progressiv ausgestaltet. Hohe Einkommen leisten heute einen überproportional hohen Beitrag an das Steueraufkommen. Bedenken Sie: 1 Prozent der Steuerpflichtigen bezahlt 40 Prozent der Steuern. Würde also dieses eine Prozent oder ein Teil davon aus der Schweiz weggehen, müssten ganz viele Leute aus dem Mittelstand massiv mehr Steuern bezahlen, oder es müssten entsprechend Leistungen abgebaut werden. Dieser Punkt wird oftmals vergessen.
Ich komme zum Schluss: Die Mitte-Fraktion empfiehlt Ihnen, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag abzulehnen. Ich hoffe, dass eine Mehrheit in diesem Rat dieser Empfehlung folgt.