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Eymann Christoph · Nationalrat · 2020-09-24

Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-24

Wortprotokoll

Le groupe libéral-radical vous prie d'entrer en matière et de suivre la majorité de la commission, avec une exception que je vais vous expliquer.

Der Bundesrat legt uns ein gutes Gesetz vor. Ein gesellschaftliches Phänomen, das es schon immer gab, das aber enttabuisiert wurde, muss jetzt auch rechtlich einer Lösung zugeführt werden. Der Bundesrat zeigt auf, wie das gehen kann. Er hat das relativ rasch gemacht. Dafür möchte ich auch danken.

Als Politikerinnen und Politiker haben wir den Auftrag, dafür zu sorgen, dass es den Leuten wohl ist. Das gelingt uns nicht immer und nicht immer für alle. Wir haben es hier aber mit einer Gruppe zu tun, die meistens unter einem grossen Leidensdruck steht. Deshalb müssen wir praktikable, einfache, aber auch sichere Lösungen anbieten. Auf diesem Weg sind wir nach Meinung unserer Fraktion.

Zu den Details im Gesetz: Ich bitte Sie, den Titel in Bezug auf das Geschlecht zu belassen. Wir sollten das allenfalls der Redaktionskommission überlassen; denn die Begriffe müssen ja übereinstimmen und auch mit anderen, bereits[NB]bestehenden Erlassen koordiniert sein. Diese[NB]Begrifflichkeit im Titel ist ja auch keine Res magna. Ich glaube, wir können da eine Lösung finden.

Dann sind wir dezidiert der Meinung, dass ein persönliches Erscheinen vor den zuständigen Behörden notwendig ist. Es geht um eine sehr ernsthafte Angelegenheit. Ich erinnere Sie daran, dass man auch beim Beantragen eines Reisepasses persönlich erscheinen muss. Ich sehe das in einer ähnlichen Dimension; die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister lediglich mit einem Brief oder mit einer Mail[NB]zu[NB]erledigen, finden wir den falschen Ansatz. Ich glaube, man sollte das persönliche Erscheinen beibehalten.

Wir haben bei Artikel 30b Absatz 4 eine Mehrheit der Fraktion, die den Antrag der Minderheit Bregy unterstützt, aus dem Grund, dass es dem Courant normal entspricht, dass man bei Minderjährigen eben die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter haben muss. Eine Minderheit ist sich aber bewusst, dass es ganz grosse Probleme geben kann, wenn eben diese Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, der Eltern nicht da ist. Es ist ja auch mehrfach erwähnt worden, dass dies zu dramatischen Situationen führen kann. Ich glaube, wir können diese vermeiden; das ist die Meinung der[NB]Minderheit bei uns.

Ich bitte Sie, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten und unseren Empfehlungen zu folgen.