Rutz Gregor · Nationalrat · 2020-09-25
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-25
Wortprotokoll
Wir empfehlen Ihnen, in dieser frühen Stunde eine vernünftige Entscheidung zu fällen. Schauen Sie einmal an, worum es überhaupt geht. Es geht darum, dass Parlamentarier in nicht zu rechtfertigender Weise gegenüber allen anderen Bürgern privilegiert werden. Da müssen Sie sich schon fragen, ob Sie so etwas mit gutem Gewissen aufrechterhalten können. Ich staune ja über die hellseherischen Fähigkeiten der Kommissionsberichterstatter, welche schon jetzt genau wissen, wie der Ständerat dann entscheiden wird. Ich erinnere Sie daran, dass wir dem Ständerat schon einmal auf die Sprünge haben helfen müssen. Er hat sich schon einmal umentschieden und hat dieser Initiative dann Folge gegeben. Jetzt sind wir in der zweiten Phase, kurz vor Abschluss. Es wäre nicht nur unvernünftig, es wäre gegenüber der Bevölkerung schlicht nicht erklärbar, warum man eine solche Initiative jetzt abschmettern würde.
Es geht darum, dass Ratsmitglieder - und zwar nicht nur Ratsmitglieder, die überraschend abgewählt worden sind, sondern auch solche, die von langer Hand geplant zurücktreten, die nicht mehr kandidieren - neben der Arbeitslosenversicherung, die sie beanspruchen können, wenn sie nach ihrem Rücktritt kein entsprechendes Einkommen erzielen, auch noch Anrecht auf eine Überbrückungsleistung haben. So etwas können Sie keinem Bürger auf der Strasse erklären. Da können Sie niemandem mehr gerade in die Augen blicken. Es ist, wie gesagt, so, dass niemand irgendwie vor dem Nichts steht. Man darf auch die Frage aufwerfen, ob es überhaupt normal ist, dass wir hier in Verhältnissen stehen, die einer Anstellung in der Bundesverwaltung ähnlich sind. Jeder Parlamentarier hat Anspruch auf Arbeitslosenversicherungsgelder - jeder, da fällt niemand in ein Loch. Dann soll man zusätzlich für eine gewisse Zeit noch eine Überbrückungsrente beantragen können. Das ist nicht logisch.
Eigentlich ist es ja so, dass wir hier ein Milizparlament sind. Das heisst, dass eigentlich jeder von Ihnen einen Beruf haben sollte, den er vollzeitlich oder mindestens teilzeitlich ausübt und den er nach seinem Rücktritt wieder aufnehmen kann. Dass dem nicht so ist, wissen wir. Das ist keine gute Entwicklung.
Wenn Sie dann nach Ihrem Rücktritt neben den Arbeitslosenversicherungsgeldern noch eine Spezialentschädigung in Anspruch nehmen möchten, dann geraten wir irgendwo in einen Rechtfertigungsnotstand. Schauen Sie diese Vorlage genau an. Sie wurde hier im Rat noch etwas abgeschwächt, sodass diejenigen, die überraschend abgewählt werden, diesen Anspruch behalten sollen. Wir in der Kommission wären damals weiter gegangen. Wenn Sie jetzt dieser minimalen Vorlage nicht zustimmen, dann müssen Sie sich, wenn Sie sich heute Mittag wieder auf der Strasse nachhause bewegen, schon fragen, wie Sie all den Bürgern erklären wollen, was wir hier für Sonderrechte für uns in Anspruch nehmen.
Wir empfehlen Ihnen festzuhalten, einzutreten und diese vernünftige Sache zu beschliessen. Der Ständerat braucht ab und zu ein paar Monate mehr; ich bin aber zuversichtlich, dass man auch dort die Wichtigkeit dieser Angelegenheit erkennen wird.