Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-09-25
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Die IV ist unser grösstes Sorgenkind unter den Sozialversicherungen. Bereits im Jahre 1997 wies sie 2,2 Milliarden Franken Schulden aus. Per 1. Januar 1998 wurden dann 2,2 Milliarden Franken aus dem Ausgleichsfonds der EO zur IV überwiesen. Das hat aber nicht verhindern können, dass sich die Schulden der IV Ende des laufenden Jahres bereits wieder auf 4,7 Milliarden Franken belaufen. Die jährlichen Defizite im letzten und in diesem Jahr betrugen je 1,2 Milliarden Franken.
Es liegt Ihnen jetzt ein Antrag vor, weitere 1,5 Milliarden Franken von der EO in die IV zu übertragen und zusätzlich ein Mehrwertsteuerprozent für die IV zu erheben. Das bedeutet, dass der IV jährlich wiederkehrend zusätzlich 2,5 Milliarden Franken zugewiesen werden sollen.
Trotz dieser Besorgnis erregenden Entwicklung bringt die Vorlage in der Fassung Ihrer Kommission Verbesserungen für die behinderten Menschen. Wir verdoppeln die Hilflosenentschädigung für Behinderte, die zu Hause leben wollen und leben können. Wir ermöglichen für diese Gruppe von Behinderten den Bezug von Ergänzungsleistungen bis zur Höhe von 90 000 Franken pro Jahr und Person.
Eine weitere wichtige und sehr notwendige Verbesserung erfolgt bei den Minderjährigen, indem neu richtigerweise nicht mehr unterschieden wird, wann die Behinderung eingetreten ist - ob das bei der Geburt geschah, was heute Anrecht auf Leistungen gibt, oder ob sie erst später durch Krankheit oder Unfall eingetreten ist.
Die Minderheit Ihrer Kommission will mit einer individuellen Assistenzentschädigung noch über diese Anträge hinausgehen. Sie bringt einen eigentlichen Systemwechsel in der IV, der aus der Sicht der Behinderten ohne Zweifel wünschbar ist und dem in der Kommission auch sehr viel Wohlwollen entgegengebracht worden ist. Wir haben dieses System einer Assistenzentschädigung und eines individuellen Assistenzbudgets sehr gründlich diskutiert. Am Schluss dieser Diskussion ist die Mehrheit der Kommission zum Schluss gekommen, dass dieser Schritt im heutigen Zeitpunkt und aufgrund der vorliegenden Datenlage einem Hochseilakt ohne Netz gleicht.
Denn dieser Schritt beinhaltet drei Unsicherheiten:
Wir haben erstens eine Unsicherheit im statistischen Bereich. Die uns vorgelegten Zahlen über die betroffenen [PAGE 754] Behinderten waren nicht deckungsgleich, und bestimmte Erhebungen müssen zuerst noch gemacht werden.
Der Übergang beinhaltet zweitens auch eine Unsicherheit im faktischen Bereich. Wir wissen nicht, ob wir auf dem Arbeitsmarkt überhaupt das Personal finden, das alle diese individuellen Betreuungen übernehmen könnte. Wir haben deswegen auch keine gesicherten Fakten über die mögliche Entlastung der bestehenden Heime und der dort anfallenden Einsparungen.
Es besteht drittens eine Unsicherheit im rechtlichen Bereich, die schwerwiegend ist. Es geht um die Frage, ob wir diese Leistungen exportieren müssen oder nicht. Die Verwaltung hat grosse Bedenken, dass wir, wenn wir diesen Systemwechsel vornehmen, nicht mehr die Sicherheit haben, dass wir diese zusätzlichen Leistungen nicht auch ins EU-Ausland exportieren müssen. Denn es ist unverkennbar, dass in der EU der Trend, immer mehr Leistungen exportieren zu müssen, vorhanden ist. Wenn wir beim bestehenden System der Hilflosenentschädigung bleiben, haben wir nicht eine hundertprozentige Garantie, aber doch beachtlich mehr Sicherheit, dass wir diese Leistungen nicht exportieren müssen, als wenn wir, wie dargelegt, einen eigentlichen Systemwechsel bei den Leistungen vornehmen.
Aus diesem Grunde halte ich es mit Kollege Leuenberger: Ich möchte nicht zu jenen gehören, die sich nach gehabten Freuden in die Büsche schlagen und nicht bereit sind, die Mittel dafür zu sprechen, oder sich beklagen, dass die IV immer mehr kostet. Ich bin mit anderen Worten nicht bereit, ungedeckte Checks auszustellen. Es ist deshalb aus meiner Sicht unerlässlich, dass wir zunächst über Pilotversuche, die wir vorschlagen, weitere Abklärungen treffen und erhärtete Fakten bezüglich der erwähnten Unsicherheiten erhalten und vor allem auch die Entwicklung mit Bezug auf den Export in die EU ganz genau verfolgen.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und empfehle Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen, die im Wesentlichen den Entscheiden des Nationalrates gefolgt ist; diese werden auch vom Bundesrat mitgetragen.