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Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-10-29

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-10-29

Wortprotokoll

Ihre SGK hat Anfang Jahr entschieden, das erste Kostendämpfungspaket aufzuteilen. An der Sommersession 2020 hat der Nationalrat über das Paket 1a befunden. Ich verzichte daher auf grundsätzliche Ausführungen zu den Voraussetzungen dieser Massnahmen, zur Entstehungsgeschichte sowie zur Notwendigkeit eines Kostendämpfungspakets. Das erste Paket enthielt folgende sechs Massnahmen:

1.[NB]Schaffung einer Tariforganisation im ambulanten Bereich, die für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der ambulanten ärztlichen Einzel- und Pauschaltarifstrukturen zuständig ist;

2.[NB]eine gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur auch für ambulante Patientenpauschalen;

3.[NB]Einführung eines Experimentierartikels, um innovative und kostendämpfende Projekte ausserhalb des normalen Rahmens des KVG zu ermöglichen;

4.[NB]Leistungserbringer und Versicherer sowie deren Verbände sollen den zuständigen Behörden diejenigen Daten kostenlos zur Verfügung stellen, die für die Festlegung, Anpassung und Genehmigung der Tarife und Preise notwendig sind;

5.[NB]zwingende Rechnungskopie des Leistungserbringers für die Versicherten einschliesslich Sanktionsmöglichkeiten;

6.[NB]Erhöhung des Bussenrahmens bei Verletzung der Anforderungen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen.

Im heute vorliegenden Teilpaket 1b beraten wir die verbleibenden drei Massnahmen:

1.[NB]Massnahmen zur Steuerung der Kosten;

2.[NB]Beschwerderecht der Versicherer gegen Spitalplanungsentscheide;

3.[NB]Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel.

Wir werden derzeit oft mit der Frage konfrontiert, ob es in der derzeitigen Gesundheitskrise angemessen sei, über Kostendämpfungsmassnahmen zu diskutieren und solche zu beschliessen. Die Antwort ist klar: Die Versorgungssicherheit ist zentral und muss bei den einzelnen Massnahmen geprüft werden. Die im Paket 1a beschlossenen Massnahmen tangieren die Versorgungssicherheit nicht. Beim Eintreten auf das Kostendämpfungspaket 1a habe ich darauf hingewiesen, dass verschiedene Studien und Experteneinschätzungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ein Effizienzsteigerungspotenzial von 20 Prozent der von der obligatorischen Krankenpflege finanzierten Kosten ausweisen, und dies ohne Qualitätseinbussen. Um nur einen Teil dieses Einsparpotenzials realisieren zu können, muss das Kostenbewusstsein aller Akteure eingefordert werden. In diese Richtung geht der neue Artikel 47c, "Massnahmen zur Steuerung der Kosten", der von einer knappen Kommissionsmehrheit unterstützt wird. Leistungserbringer und Versicherer oder deren Verbände müssen in Tarifverträgen Massnahmen zur Steuerung der Kosten vorsehen. Die Kommission präzisiert die Massnahmen, welche bei ungerechtfertigten Erhöhungen der Mengen und der Kosten getroffen werden müssen, und sieht degressive Tarife vor.

Dieser neue Artikel 47c ist die Umsetzung der Motion Brand 18.3305, "Keine Tarifverträge ohne Kosteneindämmungselement". Mit dieser im Nationalrat unbestrittenen Motion vom 15. März 2018 hat der Motionär den Bundesrat beauftragt, die Vorgaben des KVG an die Wirtschaftlichkeit zu präzisieren, indem genehmigungsreife Tarifverträge künftig zwingend ein Kosteneindämmungselement enthalten müssen. Ein zu hohes Kostenwachstum der in Tarifverträgen vorgesehenen Leistungen soll in den Folgejahren automatisch zur Senkung der entsprechenden Tarife führen.

Mit einem neuen Artikel 53a will die Kommissionsmehrheit das Beschwerderecht der Versicherer nicht bloss gegen Beschlüsse der Kantonsregierungen nach Artikel 39 KVG, d. h. gegen Spitallisten, geben, sondern auch gegen Verfügungen nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b, d. h. gegen Preisfestsetzungen für die in der Spezialitätenliste aufgenommenen Arzneimittel. [PAGE 1995]

Ich habe ausgeführt, dass es die Versorgungssicherheit auch bei den Kostendämpfungsmassnahmen zu gewährleisten gilt. Die Kommission hat sich bei der Beratung des Referenzpreissystems für Medikamente intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. Zur Frage des Referenzpreissystems gibt es eine Studie zur Regulierungsfolgenabschätzung von Polynomics, Interface und der Universität Basel, welche im Auftrag des BAG und des SECO erstellt worden ist. Der Schlussbericht vom 21. Dezember 2018 hat unter anderem die Auswirkungen auf die einzelnen Gesellschaftsgruppen geprüft und Empfehlungen gemacht. Bei den Auswirkungen auf die Patienten hält der Bericht fest, dass es bei wechselnden Referenzpreisen zu häufigeren, nicht medizinisch begründeten Medikamentenwechseln vor allem bei chronisch Kranken kommen kann. Dabei dürfte es Indikationsgebiete geben, in denen Umstellungen in der Medikation schwieriger sind, die Therapietreue abnimmt und die Patientensicherheit negativ tangiert werden kann. Dies führt zu Zusatzkosten bei den ärztlichen Leistungen und kann Einsparungen bei den Medikamenten kompensieren. Der Schlussbericht gibt keine Empfehlung für oder gegen eine Regulierung ab und beurteilt es als eine politische Entscheidung, wie die Effekte gegeneinander abgewogen werden.

Die Kommission hat bereits Ende Januar Hearings zu den Kostendämpfungsmassnahmen durchgeführt. Bei der Frage des Referenzpreissystems wurde in der Anhörung vonseiten der Leistungserbringer auf aktuelle Versorgungsengpässe hingewiesen. Diese haben sich während der Corona-Krise noch deutlich verschärft. Es stellt sich daher die Frage, welche Auswirkung ein Referenzpreissystem auf die Versorgungssicherheit hat. Es ist anzunehmen, dass durch einen verstärkten Preisdruck noch mehr Firmen ihre Produkte aus der Schweiz zurückziehen, weil sie schlicht nicht mehr rentieren. Die Abhängigkeit von einem oder wenigen Lieferanten dürfte zu vermehrten Versorgungsengpässen führen. Zu würdigen ist auch, dass es in unserem Land noch immer KMU mit Nischenprodukten im Generikabereich gibt, welche mit Billigprodukten aus einem asiatischen Land preislich nicht mithalten können.

Man kann nun entgegnen, dass das KVG keine Wirtschaftsförderungseinrichtung sei. Das stimmt, aber die Erfahrung in der Covid-19-Epidemie hat gezeigt, wie fatal es sein kann, total von China oder anderen asiatischen Ländern abhängig zu sein. Die Forderung, Wirkstoffe im Interesse der Versorgungssicherheit wieder in der Schweiz oder zumindest in Europa zu produzieren, liegt auf dem Tisch. Dazu haben wir auch politische Vorstösse.

Die Kommission hat diese Abwägung zwischen Versorgungssicherheit und Kosteneinsparungen vorgenommen und ist zu einem anderen Schluss gekommen als der Bundesrat: Sie möchte von der Einführung eines Referenzpreissystems absehen. Es geht dabei nicht darum, im Bereich der patentabgelaufenen Medikamente und Generika nichts zu sparen, sondern es geht darum, die Möglichkeiten im bestehenden Preissystem zu optimieren und so auch einen namhaften Einsparungseffekt erzielen zu können.

Der Entscheid stützt sich im Wesentlichen auf den gemeinsamen Vorschlag des Krankenversichererverbands Curafutura, der Pharmasuisse, der Ärzte mit Patientenapotheke und von Intergenerika. Das Ziel ist eine Erhöhung der Generikapenetration. Allein schon damit könnten wesentliche Einsparungen erzielt werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine bessere Durchdringung mit Generika weniger durch ein Referenzpreissystem als vielmehr durch richtige Anreize für Ärzte und Ärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen erreicht werden kann. Diese verdienen heute mehr, wenn sie teurere Medikamente abgeben. Das ist ein falscher Anreiz, und dieser falsche Anreiz muss mit der Schaffung eines preisunabhängigen Vertriebsanteils beseitigt werden. Entsprechende Vorschläge liegen auf dem Tisch. Diese Massnahme kann vollständig auf Verordnungsstufe erfolgen und damit schnell umgesetzt werden. Die Kommissionsmehrheit will zudem eine jährliche Überprüfung der Preise der Generika bzw. der patentabgelaufenen Medikamente sowie eine Vergrösserung des Preisabstands zwischen Generika und Originalpräparaten um 5 Prozent. Auch diese Massnahmen können in der Verordnung geregelt werden.

Zum Konzept der Kommissionsmehrheit gehört auch die Motion 20.3936, "Medikamentenpreise. Für eine Kostendämpfung dank Beseitigung negativer Anreize unter Aufrechterhaltung von Qualität und Versorgungssicherheit". Die Motion wurde von der SGK einstimmig beschlossen.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Bereits am 20. Februar ist die Kommission einstimmig auf das ganze Kostendämpfungspaket 1 eingetreten.

Namens der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie zudem, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.