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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2020-10-29

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-10-29

Wortprotokoll

Ich könnte gerade das Votum von vorhin aufgreifen und sagen, hier brauche es keine zusätzliche Regelung. Wir sprechen vom Beschwerderecht für die Versicherer, das neu eingeführt werden soll. Die Minderheit Prelicz-Huber sieht nicht ein, weshalb private Interessen eine Steuerung durch die politische Seite, durch die Kantone, aufheben sollten. Nach einer Beschwerde soll sogar die aufschiebende Wirkung erteilt werden. Für uns ist aber klar: Die Steuerung des Gesundheitswesens, die Spitalliste, liegt in der Kompetenz und der Entscheidhoheit der Kantone und damit der Politik. Das soll auch so bleiben. Die Steuerung soll nicht an die Versicherer übertragen werden. Nur die Politik, die Kantone und damit verbunden auch das Volk können die Gesamtsicht für das Wohl der ganzen Bevölkerung behalten. Bei den Versicherern handelt es sich um ein Partikularinteresse, das vielleicht für sie interessant sein mag, damit sie am Schluss weniger zahlen müssen, aber so fehlt eine Gesamtsicht. Damit haben wir dann ein grosses Problem und eine Gefährdung der Versorgungssicherheit.

Wenn wir mit der Politik der Kantone nicht einverstanden sind, haben wir politisch vorzugehen. Wenn sie beispielsweise mit teuren Privatkliniken sogenannt interessante Finanzpäckli machen, dann müssen wir politisch intervenieren und die Steuerung nicht den Versicherern überlassen - nicht zuletzt, weil auch sie solche Spiele machen könnten.

Wir sollen politisch motiviert Vorgaben machen und nicht aufgrund von Privatinteressen. Sonst könnte es dazu führen, dass die Planung der Kantone total blockiert würde, wenn beispielsweise eine Versicherung oder ein Versicherungsverband mit einer Vorgabe nicht einverstanden wäre. Einerseits hätten wir da die Blockade, andererseits die Rechtsunsicherheit. Und wenn man schon ein Beschwerderecht einführt: warum dann nur für die Versicherer, warum dann nicht auch wenigstens für die Patienten- und Patientinnenorganisationen, die Sozialpartner oder den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK)? Die Minderheit will keinen Machtausbau bei den Versicherern, im Gegenteil: Unser Ziel ist es, eine öffentliche Krankenkasse zu haben, die ein Teil der Sozialversicherungen wäre.

Jetzt stellt sich aber konkret die Frage, was wir höher gewichten, die Planungs- und Versorgungssicherheit für die Kantone, die Politik und damit für das Volk oder die Partikularinteressen der Versicherungen, die ihre Finanzen im Auge haben. Für die Minderheit ist klar: Die Gesamtversorgung steht im Zentrum. Wir wollen kein Beschwerderecht der Versicherer, sondern dass die Planung bei den Kantonen ist, ganz im Sinne der Schreiben, die Sie seitens der Gesundheitsdirektorenkonferenz und der lateinischen Kantone erhalten haben.

Wir bitten Sie, meine Minderheit zu unterstützen und das Beschwerderecht nicht einzuführen.

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