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preparatory:AB 27138

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Der Nationalrat will mit dieser Bestimmung - konkret mit dem Erlass der Arbeitgeberbeiträge für die IV von 0,7 Prozent - einen Anreiz schaffen, vermehrt behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzustellen. Der Antrag wurde im Nationalrat diskussionslos angenommen.

Nach Meinung der einstimmigen Kommission, bei einer Enthaltung, ist auf diesen Artikel zu verzichten, da der vorgeschlagene Anreiz nur bedingt tauglich ist. Dies, weil aus der Bestimmung nicht klar hervorgeht, in welchen Fällen die Arbeitgeberbeiträge zu erlassen sind. Es bleibt unklar, wer unter den Begriff der "invaliden Versicherten" fällt: Handelt es sich bei den angesprochenen versicherten Personen ausschliesslich um Invalide, die eine IV-Rente beziehen, oder gehören auch Personen dazu, die auf ein Hilfsmittel wie z. B. ein Hörgerät, orthopädische Hilfsmittel usw. angewiesen sind? Für die Praxis bräuchte es hierzu klarere Abgrenzungsbestimmungen. Der Erlass des Arbeitgeberbeitrages an die IV wird zudem - so die Kommission - kaum einen genügenden Anreiz auslösen, invalide Personen einzustellen. In der Diskussion wurde auch darauf hingewiesen, dass mit dieser Bestimmungen Doppelspurigkeiten mit dem Behindertengleichstellungsgesetz geschaffen werden.

Das Anliegen soll gemäss Ihrer Kommission insofern aufgenommen werden, als in Artikel 68quater, Pilotversuche, Anreize geschaffen werden können, um vermehrt behinderte Menschen einzustellen.

Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen und diese Bestimmung nicht aufzunehmen.

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