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preparatory:AB 271424

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-10-29

Wortprotokoll

Das grosse Diskussionsthema - Sie haben das mitbekommen - in diesem zweiten Block ist die Preisgestaltung für Generika. Warum ist das ein wichtiges Thema? Der Anteil der Generika in der Schweiz ist zu tief, insbesondere, wenn man ihn mit demjenigen in anderen Ländern vergleicht, wo dieser Anteil massiv höher ist. Wieso ist das ein Problem? Generika sind preislich günstiger als Originalpräparate, mit anderen Worten: Hier liegt ein grosses Sparpotenzial begraben. Heute ist es so, dass keine Anreize bestehen, Generika vermehrt abzugeben. Im Gegenteil: Wir haben negative Anreize. Die Apothekerschaft, die Ärzteschaft und wer auch immer Generika abgibt, sie verdienen mehr daran, wenn sie höherpreisige Medikamente abgeben.

In der Kommission standen zwei Modelle zur Diskussion: das eine Modell, das von der Minderheit I (Hess Lorenz) vertreten wird und ein Referenzpreissystem vorsieht, und dann das andere Modell, das Ihnen die Mehrheit vorschlägt und das - Sie haben es auch gehört - von Intergenerika, in welcher die Generika-Hersteller vereint sind, getragen wird. Wir haben uns auch überzeugen können, dass beide Modelle Einsparungen in gleicher oder ungefähr in gleicher Höhe bringen werden. Man muss also sagen: Die Pharmabranche - und hier eben insbesondere die Generikabranche - hat erkannt, dass sie angesichts dieser Spardiskussion einen Beitrag leisten muss und nicht immer nur sagen kann, die Medikamente betreffe es nicht. Sie hat erkannt, dass sie nicht darum herumkommt, hier kooperativ zu sein. Dieses Modell, das nun die Mehrheit vertritt und das wir von der FDP-Liberalen Fraktion unterstützen, zielt eben darauf ab, das bestehende Preissystem zu optimieren. Kern ist unter anderem ein nicht preisabhängiger Vertriebsanteil. Mit anderen Worten: Der negative Anreiz, teurere Produkte abzugeben, fällt weg.

Teil dieses Konzepts sind auch die beiden Motionen, die wir im Anschluss noch behandeln werden, nämlich die Motionen 20.3936 und 20.3937, die einerseits genau auf die Beseitigung der negativen Anreize abzielen und andererseits eine leistungsorientierte Abgeltung der Apotheker für den Vertrieb wollen, was heute nicht der Fall ist. Auch die Apotheker- und die Ärzteschaft, und das ist wichtig zu betonen, stehen nun hinter diesem Modell.

Bei Artikel 32 Absatz 3 werden wir hingegen dem Einzelantrag Schneeberger auf Streichung zustimmen. Die vollständige Kompetenzdelegation an den Bundesrat, die in dieser Bestimmung vorgesehen ist, erachten wir als problematisch. Es ist eine sehr weitreichende Delegationsnorm, und heute ist nicht der richtige Zeitpunkt, um eine solche zu beschliessen. Sie haben das auch schon gehört: Diese Bestimmung ist auch Teil des Kostendämpfungspakets 2; wir können das dann dort noch ausführlich diskutieren, heute jedoch ist nicht der richtige Moment.

Schliesslich komme ich noch zu den Parallelimporten. Da muss ich Ihnen sagen: Ja, das muss einfach möglich sein. Kollege de Courten hat gesagt, es sei heute schon möglich. Tatsache ist, es passiert einfach nicht, weil es zu kompliziert und zu aufwendig ist, vor allem administrativ zu aufwendig. Wenn Sie heute ein Medikament beispielsweise aus einem anderen Staat in der EU parallel importieren wollen, dann müssen Sie die ganzen Prozedere durchlaufen. Sie müssen insbesondere auch die administrativen Erfordernisse erfüllen, zum Beispiel die Produktdeklarationen in allen Landessprachen usw.

Ich teile die Haltung, die Herr de Courten hier vorgetragen hat, absolut nicht. Er sagte, dass es kritisch sein könnte, ein Medikament aus Griechenland zu importieren, und dass das die Volksgesundheit in der Schweiz gefährden könnte. Ich finde das zum einen nicht sehr fair gegenüber den Griechen. Zum andern muss ich sagen, wenn ein Medikament im Raum der EU zugelassen ist und dieses Produkt einem[NB]europäischen Staatsbürger - sei er Deutscher, Grieche oder Italiener - nicht schadet, wieso soll es dann einem Schweizerbürger oder einer Schweizerbürgerin schaden? Das ist einfach nicht einleuchtend.

Für viele andere Produkte haben wir heute diese Parallelimportmöglichkeiten bereits. Auch dort gehen wir davon aus, dass, wenn ein Deutscher ein solches Produkt verträgt, es auch einem Schweizer zuzumuten ist. Die Lösung mit der Vereinfachung der Produktdeklaration, die Herr Nantermod dann beantragt hat, ist etwas, das heute im digitalen Zeitalter überall gemacht wird, indem man mit einem QR-Code die betreffenden Informationen herunterladen kann. Auch das ist für Patientinnen und Patienten zumutbar.

In diesem Sinne beantragen wir Ihnen, hier der Mehrheit zu folgen und diese Parallelimportmöglichkeiten zu vereinfachen.