Wermuth Cédric · Nationalrat · 2020-10-30
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Ich kann mich in der Konklusion meinen drei Vorrednern anschliessen. Sie haben es dem Abstimmungsresultat in der Kommission auch schon ansehen können: Eintreten auf diese Vorlage ist nicht bestritten.
Ihre Kommission hat diese Vorlage vor etwas mehr als einer Woche, vielleicht vor schon ungefähr zwei Wochen beraten, und damals war die Debatte noch ein bisschen die, ob diese Solidarbürgschaften ausreichen würden, um die ökonomische Krise, die uns erwartet, auszugleichen. Das war im Rückblick selbstverständlich etwas naiv gedacht. Heute wissen wir: Das wird kaum der Fall sein. Der sozialdemokratischen Fraktion ist es deshalb ein Anliegen, heute schon zu betonen, dass wir dieses Gesetz vorbehaltlos mittragen werden, dass wir aber der Überzeugung sind, dass der Bundesrat und auch dieses Parlament in der Pflicht stehen, deutlich weiter zu gehen, um das, was die Unternehmen und die Arbeitsplätze in diesem Land in den nächsten Monaten erwartet, von ihnen abzuwenden. Wir möchten hier auch schon ganz klar Stellung beziehen, dass wir zwar dieses Gesetz in der kurzen Frist für eine sehr sinnvolle Variante gehalten haben, aber wir keinen Sinn darin sehen, weiter auf die Logik der Verschuldung der Unternehmen zu setzen, wenn wir eine langfristige Krise bekämpfen müssen.
Nachdem dies vorweggenommen wurde, möchten wir uns aber doch zuerst beim Bundesrat und bei der Verwaltung bedanken. Bei aller Detailkritik, die wir in der Kommission angebracht haben, ist anzuerkennen, dass mit der damaligen Notverordnung, die durch dieses Gesetz abgelöst und präzisiert wird, in sehr kurzer Frist eine doch beeindruckende Lösung mindestens für die kurzfristigen Liquiditätsprobleme geschaffen wurde.
Wir haben einige Detailkorrekturen in der Kommission durchgebracht, um die wir sehr froh sind und die für unsere Fraktion entscheidend sind. Diese betreffen insbesondere die Rechtssicherheit für die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, was die Entwicklung des versprochenen Zinssatzes angeht, und dann auch die Dauer dieser Solidarbürgschaften. Wir kommen dann in der Detailberatung noch darauf zurück.
Ich möchte einige Punkte kurz vorwegnehmen; wir werden sie dann bei den einzelnen Anträgen noch im Detail erläutern.
Wir bitten Sie zunächst, bei Artikel 2 den modifizierten Einzelantrag Ryser, den Sie jetzt ausgeteilt erhalten haben, zu unterstützen. Es geht dort um die zusätzliche Einschränkung der Auszahlung variabler Lohnbestandteile, sogenannter Boni, sofern sie nicht bereits rechtlich zugesichert worden sind. Wir können uns keinen zweiten Fall Swiss leisten; die Bevölkerung ist nicht bereit, hier weitere Selbstbedienungsmentalitäten zu unterstützen. Darum ist es sicher sinnvoll, wenn das Parlament hier ein klares Zeichen setzt.
Das Herzstück der Auseinandersetzung in der Kommission war Artikel 3, die Verlängerung der Zeitdauer der Solidarbürgschaften von 5 auf 8 Jahre. Dort bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen. Es ist für die betroffenen Unternehmen entscheidend, dass diese Frist ausgedehnt wird. 5 Jahre ist nach den ersten Rückmeldungen, die wir auch in der Kommission hatten, für sehr viele wahrscheinlich doch sehr knapp, insbesondere, da sich jetzt eine langfristige Krise abzeichnet.
Das zweite Herzstück ist Artikel 4. Die Mehrheit beantragt Ihnen, den Zinssatz bei null zu belassen, und zwar bis zum 31. März 2028. Das ist die einzig richtige Variante, um hier Rechtssicherheit zu schaffen. Wir bitten Sie, hier auch nicht kurzfristig den Einzelanträgen zu folgen, die - mit Verlaub - eine Annäherung an die Zinsentwicklung beantragen, die ein bisschen auf der Handgelenk-mal-Pi-Regel basiert. Die Kommission hat mit gutem Grund davon abgesehen, solche Hauruckübungen zu machen.
Zuletzt bitten wir Sie, insbesondere dann in Artikel 23 das Kontrolldispositiv nicht abzuschwächen. Es macht keinen Sinn, die Revisionsgesellschaften aus ihrer Verpflichtung herauszunehmen. Dieses Gesetz ist eine Gesamtkonstruktion, in der alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren Beitrag zum Controlling leisten müssen. Wir würden mit einer Aufweichung des Systems ein falsches Signal setzen. Ausserdem verlangen wir nichts anderes, als dass innerhalb der ordentlichen Revision hier auf mögliche Schwierigkeiten direkt hingewiesen wird. Das jetzt von der Mehrheit beantragte System läuft darauf hinaus, dass es insbesondere Zusatzaufträge geben wird. Wir halten das nicht für die Aufgabe dieses Gesetzes.
In diesem Sinne wird die sozialdemokratische Fraktion wie gesagt auf die Vorlage eintreten und das Gesetz, wenn es im Sinne der Mehrheit bleibt, dann auch mittragen.