preparatory:AB 271508
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz, das wir heute diskutieren, ist eigentlich Vergangenheitsbewältigung. Ab dem 31. Juli dieses Jahres konnte kein Kreditgesuch mehr eingereicht werden. Seither gibt es keine Liquiditätssicherung für Unternehmen in unverschuldeten Covid-19-Turbulenzen mehr. Offenbar hat der Bundesrat nicht mit einer zweiten Welle gerechnet und bei den Solidarbürgschaften zu stark auf die Bremse gedrückt. Dabei hat alles sehr gut angefangen. Das Finanzdepartement hat mit den Banken und der Nationalbank zusammen in wenigen Tagen ein Erste-Hilfe-Paket aus dem Hut gezaubert, um das uns alle Nachbarländer noch heute beneiden. So schnell und unbürokratisch wurden Unternehmen mit Liquiditätsproblemen nirgendwo unterstützt. Wir Grünen haben das auch ausdrücklich anerkannt.
Mit dem weiteren Verlauf der Geschichte sind wir allerdings nicht besonders glücklich. Das Solidarbürgschaftsprogramm wurde bereits im Sommer beerdigt. Nicht einmal die sechs Monate Geltungsdauer wurden ausgeschöpft. Von den 40 Milliarden Franken, die wir hier beschlossen haben, wurden nur 18 Milliarden Franken verpflichtet. Dieses überhastete Vorgehen bei der Beendigung dieses Solidarbürgschaftsprogramms ist aus Sicht der grünen Fraktion aus drei Gründen problematisch:
Erstens gibt es keine Solidarbürgschaften mehr für Unternehmen, die erst jetzt in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Die Vertreter der Maschinenindustrie haben uns in der Kommission ganz klar aufgezeigt, dass sich die globale Investitionsgüternachfrage nur sehr langsam erholt. Sie fordern deshalb eine Verlängerung dieses verbürgten Programmes, so wie übrigens auch die Kantone. Aber leider sind sie mit ihrem Anliegen zu spät, denn es kann nicht verlängert werden, was nicht mehr existiert.
Das zweite Problem ist: Viele Unternehmen haben sich in der Covid-19-Pandemie verschulden müssen und ihre Reserven aufgebraucht. Sie haben kein Geld für Zukunftsinvestitionen. Ich habe deshalb schon im Sommer mit einer Motion (20.3893) gefordert, dass das Solidarbürgschaftsprogramm verlängert werden soll und dass es neu auch für Investitionen in Energieeffizienz, in Forschung und Entwicklung oder in die betriebliche Weiterbildung genutzt werden kann. Leider wurde dieser Vorschlag abgewürgt, bevor er überhaupt nur diskutiert werden konnte.
Drittes Problem: Schwer getroffene Branchen wie die Hotellerie oder das Gastgewerbe fordern uns immer wieder eindringlich auf, dass wir in ganz klar eingegrenzten Härtefällen auf eine Rückzahlung des Kredites verzichten. Wir Grünen haben grosses Verständnis für dieses Anliegen. Wir haben uns auch immer für A-Fonds-perdu-Lösungen eingesetzt, in begründeten, eingrenzbaren Fällen. Dabei müssen aber für alle Unternehmen die gleichen Spielregeln gelten. Ohne Verlängerung des Kreditprogrammes ist das leider nicht möglich. Ein Rückzahlungsverzicht würde heute grosse[NB]Ungleichheiten[NB]schaffen, und das können wir nicht akzeptieren.
Fazit: Nur eine Verlängerung des Solidarbürgschaftsprogramms kann die Unternehmen in der zweiten oder dritten Welle unterstützen. Ich habe mich deshalb bei der Verwaltung erkundigt, wie wir das anpacken können. Die Antwort ist ernüchternd. Die Finanzverwaltung hat mir Anfang Oktober mitgeteilt, dass ein solches Programm nur in der ausserordentlichen Lage beschlossen werden könne und es zweifelhaft sei, ob die Banken in einer zweiten Runde mitmachen würden. Ich glaube, das können wir nicht so stehenlassen. Wir müssen einen neuen Anlauf nehmen und eine Verlängerung anpacken. Denn alles, was der Bund mit seinem Bremsmanöver einsparen will, wird er später für die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und Armut brauchen müssen, und zwar doppelt und dreifach. Das, denke ich, ist eine schlechte Entscheidung. Wir wollen faire und würdige Lösungen für Menschen, die wegen Covid-19 in grossen Schwierigkeiten stecken. Allerdings können wir das jetzt nicht ins Gesetz aufnehmen, ohne dass Verhandlungen stattfinden. Wir erwarten aber, dass der Bundesrat uns neue Lösungen präsentiert, wie wir die Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen auch in einer zweiten oder dritten Welle anpacken können.
Heute geht es aber wie gesagt nur um reine Vergangenheitsbewältigung, konkret um die Rückzahlungsmodalitäten für ein Kreditprogramm, das bereits abgebrochen wurde. Die grüne Fraktion wird sich in der Detailberatung für grösstmögliche Handlungsspielräume zugunsten von schwer getroffenen Unternehmen einsetzen. Eintreten ist für uns unbestritten.