Frick Bruno · Ständerat · 2002-09-25
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Das Modell, das die Minderheit Langenberger vorschlägt, ist unser Ziel. Wir möchten, dass [PAGE 766] Behinderte zu Hause, in der Familie betreut werden können. Wir möchten auch, dass sie eine Entschädigung erhalten, die ihrem Bedarf entspricht, die ihnen die nötige persönliche Freiheit und den Gestaltungsraum für das eigene Leben gibt. Darin sind wir uns einig; in diesem Punkt ist die Kommission in keiner Weise gespalten.
Wir sind uns nur in der Frage nicht einig, ob die Zeit für diesen Entscheid reif ist und ob wir die nötigen Grundlagen besitzen, um entscheiden zu können. Ich bin aufgrund der Kenntnisnahme der Unterlagen zu einem anderen Schluss gekommen als Kollege Stähelin. Ich möchte Ihnen kurz vier Gründe nennen, weshalb ich ihm nicht folgen kann und Sie bitte, der Mehrheit zu folgen.
1. Die Unterlagen und die klaren Fakten fehlen. Es ist so vieles noch zu erarbeiten; Frau Beerli hat die einzelnen Elemente genannt, ich wiederhole sie nicht. Wenn wir heute trotzdem diesen Schritt tun, beschliessen wir nichts anderes als einen "landesweiten Feldversuch"; am Schluss werden wir die Zahlen haben. Ich stimme Herrn Stähelin zu, dass wir diese Zahlen brauchen, aber diese sollten nicht durch einen landesweiten teuren Versuch erhoben werden.
2. Ein solcher Versuch dürfte uns zwischen 400 und 450 Millionen Franken kosten. Die Schätzungen gehen auseinander; die Interessenverbände kommen auf etwas niedrigere Zahlen. In der Kommission hat das Bundesamt recht einleuchtend darlegen können, dass es über 400 Millionen Franken sein dürften. Sollen wir diesen landesweiten Versuch zum Preis von 400 Millionen Franken durchführen, wenn wir das Ganze wesentlich günstiger haben können? Das wird uns erlauben, in vier, fünf Jahren bei der 5. IV-Revision ein wirklich sachlich ausgereiftes Modell beschliessen zu können, das den Behinderten gerecht wird.
Sie haben vorhin gesagt, Sie seien erstaunt über die hohen Kosten, und haben auch mit Ihrer Zustimmung zum Ordnungsantrag Schmid Carlo Ihrem Unmut Ausdruck gegeben. Jetzt ist die Nagelprobe fällig. Genehmigen wir über 400 Millionen Franken Zusatzausgaben, ohne die Sache zu kennen?
3. Wie steht es um die "Exportfähigkeit" dieses Modells? Professor Cottier hat ein Gutachten vorgelegt, wonach auch das Modell der Minderheit nicht exportfähig sein soll. Das ist die Meinung eines anerkannten Fachmannes. Aber es gibt ebenso ausgewiesene Fachleute, die das Gegenteil sagen. Klären wir das gründlich ab, bevor wir einen erheblichen Teil dieses Betrages exportieren müssen und uns in Schwierigkeiten mit der EU bringen!
4. Wir wollen "Feldversuche" unternehmen, die ausgewertet werden, sodass wir uns in etwa fünf Jahren definitiv entscheiden können. Die Kommission hat das nicht nur als Lippenbekenntnis formuliert, sondern Artikel 68quater ausdrücklich dahin gehend geändert, dass der Bundesrat verpflichtet ist, diese Versuche zu unternehmen.
Mit dem Einzelantrag Pfisterer Thomas umschreiben wir den Auftrag noch detaillierter. Wir machen unser Bekenntnis vielleicht noch glaubwürdiger, aussagekräftiger und griffiger. Der Antrag Pfisterer Thomas unterstreicht den Tatbeweis, den wir liefern wollen.
Aus diesen Gründen möchte ich Sie in aller Kürze bitten, dass Sie beim Antrag der Mehrheit bleiben.