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David Eugen · Ständerat · 2002-09-25

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Ich bin der Meinung - das haben auch der Kommissionssprecher und viele andere gesagt -, dass beide Lösungen das gleiche Ziel verfolgen. Wir wollen den Behinderten mehr Autonomie, mehr Selbstbestimmung geben. Wenn wir die beiden Modelle vergleichen, gibt es eigentlich zwei Punkte, in denen sie sich unterscheiden:

Das Modell der Mehrheit möchte den Behinderten pauschal zwei Pflegestunden pro Tag zuerkennen; zwei Pflegestunden sind pauschal abgegolten. Weitere Pflegestunden werden nur abgegolten, wenn die behinderte Person von Ergänzungsleistungen (EL) abhängig ist; nur den EL-abhängigen Personen werden also mehr als diese zwei Pflegestunden gewährt.

Das Modell der Minderheit geht von folgender Lösung aus: Nur eine Pflegestunde wird pauschal abgegolten, und die weiteren Pflegestunden werden nicht von der EL-Abhängigkeit abhängig gemacht, sondern von der Schwere der Behinderung.

Was ist der Unterschied zwischen beiden Modellen? Das erste Modell, dasjenige der Mehrheit, schliesst die Behinderten ein, die EL-abhängig sind, d. h. jene Behinderten, die in der Regel auch keiner Arbeit nachgehen können. Diese Gruppe von Behinderten ist sicher mit der Lösung der Mehrheit gut berücksichtigt. Hingegen verliert die Mehrheit jene Behinderten aus den Augen, die arbeitsfähig sind, jene, die einer Arbeit nachgehen können. Es gibt doch eine recht grosse Gruppe von Behinderten, die eingegliedert sind, die oft auch trotz schwerer Behinderung einer Arbeit nachgehen. Diese Behinderten fallen aus dem Modell der Mehrheit total heraus, denn sie werden keine zusätzlichen Pflegestunden erhalten. Sie müssen sich mit diesen zwei Pflegestunden begnügen.

Es ist ganz klar, dass es bei einer schweren Behinderung nicht möglich ist, mit zwei Pflegestunden, die über die Pauschale bezahlt werden, auszukommen. Auch der Bundesrat schreibt übrigens in seiner Botschaft, es sei bei mittleren und schweren Behinderungen nicht möglich, damit auszukommen. Denken Sie an all die Hilfen und Assistenzen, die geleistet werden müssen. Das geht über das Essen, über die Hygiene, über das Einkaufen bis zum Reinigen usw. Bei schweren Behinderungen genügen also diese zwei Pflegestunden nicht. Der Endeffekt ist der, dass Behinderte, die arbeiten wollen, und auch Behinderte, die trotz einer schweren Behinderung arbeiten können, ins Heim müssen. Sie müssen ins Heim, weil ihnen die Dienstleistungen fehlen, die sie brauchen, damit sie überhaupt aktiv werden können. Damit zwingt man eine Gruppe von Personen in den Heimaufenthalt, die eigentlich eingliederungsfähig wären.

Daher teile ich die Meinung nicht ganz, dass die Richtung, die die Mehrheit einschlägt, wirklich die Reform bringt, die wir möchten. Sie geht vom Ziel der möglichst starken Eingliederung weg und zwingt eine recht grosse Gruppe von Personen ins Heim. Diese Personen könnten eigentlich arbeiten, und sie möchten auch arbeiten und ein selbstständiges Leben führen. Sie sind aber mittelschwer- bis schwerbehindert und benötigen daher zusätzliche Hilfen; weil sie diese nicht bekommen, müssen sie ins Heim. Wenn diese Personen gar nicht arbeiten und gar nichts tun würden oder nichts tun könnten, kriegten sie aber EL und zusätzliche Pflegestunden. Mit anderen Worten: Die Abgrenzung, welche der Antrag der Mehrheit bringt, ist eigentlich nicht zweckmässig. Ich finde, man könnte hier heute schon der Minderheit folgen. Die Kosten, die hier geltend gemacht werden, sind nach meiner Überzeugung nicht höher als beim Modell der Mehrheit.

Nun wird gesagt, wir hätten keine Zahlen. Wir haben aber auch für die EL-Lösung der Mehrheit keine Zahlen - diese haben wir überhaupt nicht. Hier wird einfach vorgegeben, das koste 90 Millionen Franken. Aber niemand weiss, ob diese Zahl stimmt. Die Aussage, dass wir keine Zahlen hätten, erstaunt mich auch. Wir haben 23 000 Behinderte, die hier überhaupt infrage kommen; davon sind etwa 6600 Schwerstbehinderte. Vonseiten einer Organisation wie dem BSV, das sich mit dem Thema IV und Behinderung seit vielen Jahren befasst, wird gesagt: Wir wissen es nicht, wir haben keine Zahlen über diese Gruppe. Aber diese Gruppe ist ja nicht sehr gross; es sind wie gesagt 23 000 Personen, davon 6600 im Bereich der schweren Behinderungen, wo ja die grossen Kosten entstehen könnten. Man weiss aber beim BSV nicht, wie viele von diesen 6600 Personen arbeitsfähig sind. Ich bin davon ausgegangen, dass es nicht eine Riesengruppe ist, sondern etwa 500 bis 600 Personen. Wenn man davon ausgeht, dass es 3000 Personen sind, dann kommen grosse Kosten auf uns zu. Ich meine, bei den Schwerstbehinderten handelt es sich um eine Gruppe, die mit 500 bis 600 Personen richtig umschrieben ist. Ich bin einfach überrascht, wenn man nach einer so langen Phase der Vorbereitung einer Assistenzentschädigung am Schluss kommt und sagt: Wir wissen nicht, wie viele Personen unter den Schwerstbehinderten diese Assistenzentschädigung mit [PAGE 767] dieser Form selbstbestimmten Lebens in Anspruch nehmen würden.

Das ist für mich keine überzeugende Aussage. In diesem Punkt teile ich die Meinung nicht, die hier geäussert wurde: Es sei nicht möglich, bis zur Wintersession, also bis zur Behandlung der Differenz im Nationalrat, den Mangel an Zahlen bezüglich dieses Personenkreises, der hier offenbar besteht, zu beheben und auch zu ebenso schlüssigen Zahlen zu kommen, wie sie im Bereich der Ergänzungsleistungen aufgrund der Daten angenommen werden, die man heute hat.

Zum letzten Punkt, der in der Kommission angesprochen wurde, nämlich zur EU-Frage: Frau Bundesrätin Dreifuss hat mir gesagt, dass die juristische Meinung, die von der Universität Bern kommt, nicht richtig sei. Es ist nicht meine persönliche Meinung. Ich habe nicht gewagt, eine europarechtliche Meinung ohne richtiges Fundament abzugeben. Aber immerhin handelt es sich hier um das Institut für Europarecht und Wirtschaftsvölkerrecht der Universität Bern. Das ist sicher eine Instanz, die Vertrauen auslösen darf, auch für einen Parlamentarier, der zu einer rechtlich abgestützten Meinung kommen will.

Frau Bundesrätin Dreifuss, ich gebe Ihnen Recht, es gibt immer Interpretationen unter Juristen. Aber meine Hauptfrage ist: Warum wählen Sie gerade die Interpretation, die unseren Handlungsspielraum als Parlament, als Regierung, als Schweiz am meisten einengt? Dieser Art der Europarechtsinterpretation möchte ich grundsätzlich nicht folgen, nicht nur in diesem Fall. Ich finde, wir sollten jene Interpretation wählen, die unseren Handlungsspielraum möglichst am weitesten erläutert, wenn sie vernünftig, rechtlich abgesichert und seriös ist - nicht wenn geflunkert wird; das möchte ich nicht. Aber ich möchte eher in die Richtung solcher Interpretationen gehen als in Richtung von Interpretationen, die von vornherein sagen: Europarechtlich können wir überhaupt nichts mehr machen, nachdem wir diese bilateralen Verträge unterschrieben haben. Daher finde ich auch in diesem Fall das Argument betreffend das Europarecht nicht überzeugend. Wir sollten auch aus diesem Grund den Minderheitsantrag nicht ablehnen.