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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2020-10-30

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-10-30

Wortprotokoll

Ich beginne mit der Minderheit Jauslin zu Artikel 69b Absatz 9 des Parlamentsgesetzes. Dort geht es um die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen. Ich beantrage Ihnen, den folgenden Text zu streichen: "Die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen für die Ausstellung eines Tagesausweises ist untersagt."

Warum stelle ich diesen Antrag? Der Grund ist, dass dieser Absatz nicht nötig ist und uns Parlamentarier alle unter den Generalverdacht stellt, dass wir solche Annahmen machen. Wenn wir den Leitfaden für die Ratsmitglieder genau kennen und wieder einmal hervornehmen, werden wir sehen, dass dort diese Sachlage geregelt ist und dass Sie dort ein gutes Rezept finden, wie Sie sich in solchen Fällen zu verhalten haben. Als Mitglied des Bundesparlamentes sind Sie Behörde. Daher gilt für Sie und selbstverständlich auch für mich so oder so das Strafgesetzbuch, und zwar steht dort in Artikel 322sexies unter dem Titel "Vorteilsnahme": "Wer [...] einen nicht gebührenden Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." Das ist also bereits geregelt und braucht keinen weiteren Eintrag in irgendeinem Gesetz oder irgendeiner Verordnung mehr.

Daher bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und diesen Absatz zu streichen.

Ich leite über zur Meinung der FDP-Fraktion, damit ich für den ersten Block nicht mehr ans Rednerpult kommen muss. Eine leise Kritik geht an die Kommission. Wenn ich sehe, wie viele Einzelanträge uns aufs Pult geflattert sind, frage ich mich: Hat die Kommission die Arbeit gemacht, ja oder nein? Ich behaupte hier, sie hat sie nicht abgeschlossen. Auch diese Kritik geht natürlich an uns und an mich selber.

Es liegen zwei Konzepte vor. Ein Konzept ist jenes der SPK-N, mit zwei Badges, die Sie zur Verfügung haben, die[NB]Sie[NB]jedoch nicht mehr an Lobbyisten verteilen können, sondern nur noch an Ihre engsten Familienangehörigen oder an Ihre persönliche Mitarbeiterin oder Ihren persönlichen Mitarbeiter. Somit haben Sie da gewisse Einschränkungen. [PAGE 2064]

Das zweite Konzept ist das Konzept des Ständerates: Sie haben weiterhin zwei Badges, diese können Sie frei verteilen, selbstverständlich auch an Interessenvertreter oder Lobbyisten. Hier besteht natürlich das Problem - oder nicht das Problem, sondern der Zusatz -, dass die Agentur-Lobbyisten ihre Mandate nachtragen müssen. Das ist eigentlich eine Regelung, die durchaus Sinn machen könnte.

In diesem Block 1 wird das detaillierte Hausrecht geregelt. In Artikel 69b geht es darum, wie wir uns bewegen. Dürfen wir noch Lobbyisten mit in die Wandelhalle nehmen, ja oder nein? Welche Ziele und welche Vorgaben sind einzuhalten? Und so weiter. Hier darf man sich durchaus fragen: Ist der Lobbyist das Hauptfeindbild von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern? Da frage ich Sie: Ist Lobbying wirklich so schlimm oder gehört das zu unserem System? Wenn ich in die Reihen schaue, dann sehe ich hier nur Lobbyistinnen und Lobbyisten. Alle hier im Saal haben irgendein Interesse, das sie vertreten oder nicht vertreten. Aus diesem Grund müsste man fragen: Ist denn diese Vorlage überhaupt notwendig? Die FDP-Liberale Fraktion wird trotzdem mehrheitlich überall den Mehrheiten folgen. Es wird einzelne Mitglieder geben, die anders stimmen, aber lassen Sie sich davon nicht beeinflussen. Wir werden in der Gesamtabstimmung zu diesem Gesetzentwurf so oder so als Fraktion geteilter Meinung sein.

Alle Einzelanträge werden wir ablehnen, ausser dem Antrag Buffat, dem wir zustimmen werden; nicht weil er von Herrn Buffat kommt, sondern weil wir dort eine eventuelle Verbesserung sehen, die wir durchaus unterstützen könnten.

Geniessen Sie nun diese Diskussion zu Block 1, und geniessen Sie nachher die Diskussion zu Block 2. Sie werden sehen, wir kommen keinen Schritt weiter, als wir bereits sind.