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David Eugen · Ständerat · 2002-09-25

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Es wurde jetzt ein Rückweisungsantrag gestellt, in der Meinung, dass wir zuerst die IV-Gesetzgebung behandeln und erst dann über die Frage des Mehrwertsteuerprozentes entscheiden sollten. Wenn es Ihnen Ernst damit ist, eine Veränderung herbeizuführen, müssen Sie hier keinen Rückweisungsantrag stellen, denn die Ursachen dieser Zunahme der Verrentung sind in der Botschaft über die 4. IV-Revision dargelegt. Sie können das auf Seite 3216 nachlesen, wo Sie auch ein schönes Schaubild finden, das ganz klar aufzeigt, wo die Gründe liegen. Hierzu müssten Anträge gestellt werden, die diese Ursachen betreffen! Solche Anträge zur IV-Revision sind eigentlich nicht gestellt worden. Es gibt Vorschläge, die der Bundesrat unterbreitet hat, die in der Kommission auch unterstützt worden sind und die die Neuverrentung bremsen sollen.

Es gibt zwei Ursachen für die Zunahme der IV-Renten: die psychischen Krankheiten und die Rückenleiden. Wenn Sie die Statistik und die Schaubilder auf Seite 3216 der Botschaft anschauen, sehen Sie, dass diese beiden Krankheitsbilder zwischen 1985 und 1999 enorm zugenommen haben. Die Zunahme ist schwer medizinisch zu erklären, denn es ist klar, dass Rückenleiden oder psychische Leiden in der Bevölkerung 1985 und 1999 wahrscheinlich nicht in unterschiedlichem Ausmass vorkamen. Aber es ist so, dass die für die Rentenzusprache Verantwortlichen heute viel schneller Renten zusprechen; das ist das Faktum. Es werden viel schneller Renten zugesprochen als in früheren Jahren. Wir haben bei der IV ein System, das das Recht, Renten zuzusprechen, sehr weit unten ansiedelt. Wir haben keine zentralen Steuerungsorgane, die diese Rentenzusprechung begrenzen. Das ist nach meiner Überzeugung der Hauptgrund, weshalb dieses Wachstum voranschreitet.

In der Botschaft finden Sie Vorschläge, wie man dieses Problem angehen soll. Die Kommission hat sich auch [PAGE 747] entschieden, diesen bundesrätlichen Vorschlägen zu folgen und das Ganze auch mehr aus Bundessicht zu kontrollieren - allerdings gegen die Widerstände der Kantone, die die Neuverrentung und die entsprechenden Stellen eher bei sich behalten wollen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn wir hier wirklich ehrlich bremsen wollen, müssen wir eine ziemlich starke Bundeskontrolle bezüglich der Rentenzusprache einführen. Einen anderen Weg gibt es nicht.

Ich habe an sich nichts gegen eine Rückweisung. Aber man muss sich darüber im Klaren sein, dass sich dieses Problem nicht in einer Woche löst. Da müssen Sie schon Anträge einreichen, die noch viel weiter gehen als das, was Bundesrat und Kommission jetzt bezüglich der Rentenzusprachen vorschlagen. Das würde heissen, dass wir auf der medizinischen Seite - ich sage jetzt einmal - ein System einführen wie es beispielsweise bei der Suva besteht, dass also wirklich nur noch Amtsärzte entscheiden, ob Neuverrentungen in Betracht kommen oder nicht. Diese Amtsärzte würden letztlich einem Bundesorgan unterstehen, wie es bei der Suva der Fall ist. Meines Erachtens hätte ein solches System durchaus Wirkungen, indem das Wachstum der Verrentung in diesen beiden Bereichen abgebaut würde.

Ich möchte noch etwas zum Votum von Frau Beerli sagen, die ausgeführt hat, wir hätten in der Detailberatung die Möglichkeit, Zeichen zu setzen und noch Einsparungen vorzunehmen. Aus der Kommission ist ja als andere Lösung die Assistenzentschädigung gekommen. Dazu muss ich Ihnen eines sagen: Die Assistenzentschädigung betrifft jene, die ich selbst zu den wirklich Behinderten zähle; die Assistenzentschädigung betrifft die tatsächlich behinderten Personen. Bei den psychischen Leiden und bei den Rückenleiden geht es sehr oft um Leiden, die sich aus dem Arbeitsprozess ergeben haben und die traditionellerweise - früher jedenfalls - nicht in diesem Ausmass zu den Behinderungen gezählt haben. Ich möchte einfach davor warnen, dort anzusetzen und zu sagen, dort muss man jetzt den Hahn zudrehen, aber hier, wo das echte Problem der IV ist, nämlich beim Zuwachs der Neuverrentung bei Rückenleiden und bei psychischen Leiden, eigentlich nichts zu machen. Das ist meiner Meinung nach der falsche Weg.

Ich schliesse mich also dem Rückweisungsantrag durchaus an, möchte Sie aber bitten, das Problem am richtigen Ort zu lokalisieren und dann auch die entsprechenden Anträge der Kommission zu unterstützen, nämlich die Anträge bezüglich der Kontrolle der Neuverrentung in diesen beiden Bereichen.