Ettlin Erich · Ständerat · 2020-11-30
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-11-30
Wortprotokoll
Wir stehen hier in der Differenzbereinigung und haben noch zwei Differenzen zu bereinigen. Der Nationalrat behandelte den indirekten Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative in der Herbstsession. Wir werden jetzt, wie gesagt, über diese zwei Differenzen noch verhandeln. Es geht dabei um zwei zentrale Punkte der Vorlage. Das ist ja eigentlich der Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative. Diese verlangt eine Stärkung der Pflege insbesondere durch die Sicherstellung von genügend diplomierten Pflegefachpersonen, die Ausweitung von deren Kompetenzen, die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung.
Der indirekte Gegenentwurf, den wir jetzt behandeln, nimmt die Grundanliegen der Initiative auf und sieht vor allem eine Ausbildungsoffensive vor; das ist Artikel 6. Zudem ist im Konzept des indirekten Gegenvorschlages ein Direktzugang für Pflegefachpersonen vorgesehen; das ist Artikel 25a dieser Vorlage. Damit könnten Pflegefachpersonen bestimmte Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen und direkt über die OKP abrechnen. Die restlichen Punkte sind bereinigt.
Wenn der Herr Präsident zustimmt, werde ich beide Differenzen beschreiben und der Diskussion übergeben; dann muss ich nicht mehr zu den einzelnen Differenzen sprechen. (Zwischenruf des Präsidenten: Ich bin damit einverstanden!)
Artikel 6 Absatz 1 betrifft die Ausbildungsoffensive. Hier haben sich die Kantone gemäss dem Konzept des indirekten Gegenvorschlages verpflichtet, angehenden diplomierten Pflegefachpersonen an höheren Fachschulen, das wären die HF, und an Fachhochschulen, das sind die FH, Ausbildungsbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes während ihrer Ausbildungszeit auszurichten. Der Nationalrat hat hier bewusst eine verpflichtende Formulierung gewählt, während der Bundesrat eine Kann-Formulierung vorschlägt, der auch Ihr Rat in der Sommersession gefolgt ist. Der Nationalrat hält nun an der verpflichtenden Formulierung fest.
Ihre Kommission schlägt Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen vor, bei der Kann-Formulierung zu bleiben. Die Differenz beträgt immer 100 Millionen Franken, weil man davon ausgeht, dass einige Kantone dann nicht mitmachen würden. Die Mehrheit Ihrer Kommission will den Kantonen den Freiraum lassen und sieht darin, dass man jetzt hier die Kantone verpflichten würde, auch eine Besserstellung eines Berufsausbildungsganges gegenüber anderen. Die Minderheit möchte unter anderem auch vermeiden, dass einzelne Kantone dann nicht mitmachen, aber trotzdem von den Anstrengungen des Bundes und der anderen Kantone profitieren. Aber ich gehe davon aus, dass die Minderheit hier dann ihr Anliegen noch einbringen wird.
Auch bei der zweiten Differenz, bei Artikel 25a, ist eine knappe Mehrheit Ihrer Kommission - sie entschied mit 7 zu 6 Stimmen - für die Ständeratsversion, also für die Beibehaltung der Differenz. Worum geht es hier?
Den Pflegefachpersonen soll die Möglichkeit gegeben werden, autonom und eigenständig gewisse Pflegeleistungen direkt über die OKP abzurechnen, also ohne ärztliche Anordnung. Dazu ist anzumerken, dass aufgrund einer Verordnungsänderung heute nur noch eine einmalige ärztliche Anordnung, nämlich bei der erstmaligen Beurteilung, nötig ist; danach können die Pflegefachpersonen selbstständig handeln. Am 1. Januar 2020 ist diese Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung in Kraft getreten. Neu müssen Massnahmen der Grundpflege nicht mehr vom Arzt bestätigt werden: Gemäss der Neuregelung wird der grundsätzliche Pflegebedarf vom Arzt festgestellt, in der Folge führen die Spitex-Organisationen oder die selbstständigen Pflegefachpersonen eine Bedarfsermittlung durch. Es liegt also schon eine höhere Autonomie vor.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Befürchtung der Mengenausweitung auch zu Gesprächen mit den Initianten und verschiedenen Parlamentariern geführt hat, in denen Kompromisslösungen ausgelotet werden sollten. Es geht nicht nur um die Ausweitung bei den jeweils bei den Klienten abgerechneten Stunden, sondern auch um die Ausweitung der Klientenzahl. Die Befürchtung geht dahin, dass mit den vielen neuen autonom abrechnenden Leistungserbringern und Leistungserbringerinnen sich diese selber die Arbeit beschaffen könnten. Diese Gespräche laufen, und allenfalls kann hier noch ein Kompromiss gefunden werden. Die vorgeschlagene Lösung für die Vereinbarung, die jetzt noch drin ist, ist für die Initiantin gemäss ihren Aussagen offenbar ein No-Go.
Ich bitte Sie aber, hier im Sinne der Kommission der Mehrheit zu folgen und die Differenz beizubehalten, damit wir noch Zeit haben für eine allfällige Kompromisslösung, für die wir uns im Gespräch auch offen gezeigt haben.
Damit sind diese zwei Differenzen beschrieben.