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Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-11-30

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-11-30

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der in der Kommission knapp unterlegenen Minderheit zu folgen. Die Abstimmung ergab ein Resultat von 7 zu 6 Stimmen. Der Nationalrat hat den Antrag, der hier als Minderheitsantrag vorliegt, mit sehr deutlicher Mehrheit angenommen, mit 114 zu 79 Stimmen.

Meine Interessenbindung: Ich bin Präsident von Spitex privée Suisse. Sie haben ja auch einen Brief von verschiedenen Organisationen bekommen, und bezeichnenderweise sind das nicht Organisationen von, sagen wir, gewerkschaftlicher Seite der Pflegefachpersonen, sondern es sind alles Arbeitgeberorganisationen aus den hauptbetroffenen Bereichen Spitex, Heime und Spitäler.

Der Mehrheitsantrag stellt ein eigentliches Misstrauensvotum gegenüber den Pflegefachpersonen in diesem Lande dar. Die Pflegefachpersonen würden in dieses neue System nur so eingebunden, dass sie für die selbstständige Verschreibung vorher mit den Krankenversicherern einen Vertrag abschliessen müssten. Mit der Mehrheitslösung des Nationalrates, für die ich in der Minderheit plädiere, ist aber bereits vorgesorgt, um allfällige Mengenausweitungen zu vermeiden, indem diese Lösung den ganz normalen Kostenkontrollmechanismus über die Krankenversicherer gelten lässt und indirekt auch über die Kantone in Artikel 55b KVG. Die Mehrheitslösung des Nationalrates, also unser Minderheitsantrag, sieht zudem vor - das ist oft übersehen worden -, dass in Absatz 3ter von Artikel 25a der Bundesrat beauftragt wird, selber das Verfahren zur Ermittlung des Pflegebedarfs und die Koordination mit den Ärzten und Ärztinnen zu regeln. Der Bundesrat ist hier also am Zuge, und der Bundesrat ist auch in Absatz 3, über den wir jetzt sprechen, selber am Zuge, indem er die Pflegeleistungen bezeichnen kann, die dann verschreibungsberechtigt wären.

Ein zweiter Punkt, der für den Minderheitsantrag spricht: Die Lösung der Kommissionsmehrheit würde einen beachtlichen administrativen Mehraufwand und entsprechende Kosten auslösen und dazu noch Unklarheiten schaffen; darauf hat Herr Bundesrat Berset in der Kommissionsberatung eindringlich hingewiesen. Denken Sie daran, dass mit der Mehrheitslösung dieser ganze Aufwand mit den zu treffenden Vereinbarungen entstünde und dass, wenn wir jetzt isoliert eine solche Bestimmung ins Gesetz hineinnähmen, auch eine grosse Unklarheit geschaffen würde.

Es ist auch keine Kosteneinsparungsmassnahme, wenn Ärztinnen oder Ärzte zuerst entsprechende Beurteilungen vornehmen müssen - Ärztinnen und Ärzte, die in der Regel einen wesentlich höheren Stundenansatz haben als die hier hauptbetroffenen Pflegefachpersonen. [PAGE 1087]

Schliesslich ist das Taktische wahrscheinlich der Hauptgrund für die Unterstützung der Minderheit. Wenn wir jetzt dem Mehrheitsantrag folgen würden und dieser nicht substanziell abgeändert würde, hätten die Initianten gar nicht die Möglichkeit, die Initiative zurückzuziehen.

Sie würden mit der Annahme der Minderheit Bischof also einen beachtlichen Schritt zum Rückzug der Initiative und somit zur Stärkung unseres Gegenvorschlags machen. Sie würden auch ein entsprechendes - ich will es nicht gerade eine Ohrfeige nennen - Misstrauensvotum gegenüber den vielen tausend Pflegefachpersonen in diesem Lande vermeiden.

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.