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Minder Thomas · Ständerat · 2020-12-01

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-01

Wortprotokoll

In den letzten zwei, drei Monaten sind die Corona-Fallzahlen bekanntlich wieder stark gestiegen. Diverse Kantone sahen sich veranlasst, beim Bundesrat ein erneutes Gesuch um Unterstützung ihrer Gesundheitsversorgung einzureichen und um Hilfe mittels Assistenzdienst der Armee zu bitten - so Ende Oktober der Kanton Freiburg, in den darauffolgenden Tagen noch die Kantone Jura, Genf, Wallis und Bern. Mitte November stiessen auch die Waadt und das Tessin dazu. In diesen Kantonen war einerseits das Contact-Tracing überfordert, andererseits waren aber auch die Testkapazitäten am Limit und schliesslich respektive teilweise auch das Personal in den Spitälern. Diese Gesuche werden einzeln geprüft.

In der ersten Welle ab März hatten wir leider bereits dieselbe Situation. Damals hat der Bundesrat beschlossen, das Aufgebot auf 8000 Armeeangehörige festzusetzen. Auch wenn damals Angehörige der Armee im Sicherheitsbereich, also bei Polizei und Zollverwaltung, eingesetzt worden sind, hat sich bald gezeigt, dass die aufgebotenen Ressourcen den effektiven Bestand übersteigen. Dies führte zu Kritik, zumal sogar gewisse Spitäler Kurzarbeit hatten. Der Bundesrat hat daher aus der ersten Welle seine Lehren gezogen und nun in der zweiten Welle einerseits maximal 2500 Angehörige der Armee aufgeboten; dies ist die Obergrenze. Andererseits trägt er der Subsidiarität mehr Rechnung. Man spricht schliesslich von subsidiären Einsätzen. Das Gesuch des Kantons Jura wurde nicht genehmigt, da Hilfe in Alters- und Pflegeheimen im Gesetz nicht vorgesehen ist. Neu will eine knappe Mehrheit der Kommission das ebenfalls erlauben. Es war die einzige Differenz, die in der Kommission länger zu reden gab.

Was bedeutet dies konkret? Der Bundesrat verlangt nun, dass die gesuchstellenden Kantone zuerst alles tun, um sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und Instrumente auszuschöpfen, und zwar interkantonal und auch kantonsübergreifend. Es gibt neu einen Katalog von dreizehn Anforderungen, die allesamt erfüllt sein müssen, um Bundeshilfe zu erhalten. Dazu gehört zum Beispiel: Entsprechendes Personal muss zuerst auf dem Arbeitsmarkt gesucht werden; zuerst müssen arbeitslose Personen, insbesondere jene auf den RAV, berücksichtigt werden; Ressourcen des Zivilschutzes und der Feuerwehr sind bereits ausgeschöpft; Medizinstudenten und andere Freiwillige wie Samariter sind angefragt worden; andere Kantone wurden um Hilfe ersucht, um untereinander auszuhelfen. Der Bund teilt Armeeangehörige wirklich nur noch jenen Kantonen zu, die alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben und danach immer noch in einer Notlage sind.

Die bewilligten Einsätze in der Romandie sind in drei Bereichen aktiv: erstens in Spitälern in der allgemeinen Grundpflege, also in "low-level care", zweitens in den erweiterten Intensivpflegeplätzen durch besonders geschulte Sanitätssoldaten und drittens im Logistikbereich, also mit Sanitätstransporten. Aufgeboten wurden folgende Kategorien von Soldaten: Durchdiener und Freiwillige, die sich von sich aus anerboten haben, bereits im Dienst stehende Truppen und schliesslich als vierte und letzte Kategorie Milizformationen mit hoher Bereitschaft, die innert 96 Stunden aufgeboten wurden. Bei der letzten Kategorie haben wir in der Kommission nachgehakt, da es natürlich problematisch ist, wenn der Wirtschaft und insbesondere den KMU innert wenigen Tagen wichtiges Personal entzogen wird, unter Umständen wochenlang. Die Armeespitze hat uns versichert, dass solche Soldaten wirklich erst in letzter Priorität aufgeboten werden und ihr das Unbehagen wegen dem kurzfristigen Abziehen von Berufsleuten aus der Wirtschaft sehr wohl bewusst ist.

Der Einsatz ist also bis zum 31. März 2021 befristet. Der Bundesrat wollte diese Genehmigung bewusst kurz halten, um nicht ein falsches Image eines ewig verfügbaren Assistenzdienstes zu vermitteln.

Gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes muss die Bundesversammlung Einsätze genehmigen, wenn mehr als 2000 Armeeangehörige aufgeboten worden sind und der Einsatz länger als drei Wochen dauert. Diese Schwellen sind beide überschritten, und über diese Genehmigung befinden wir heute.

Die SiK hat gestern Abend getagt und empfiehlt Ihnen einstimmig, den Einsatz zu genehmigen. Gleichzeitig sprechen wir den Angehörigen der Armee unseren Dank aus, dass sie diese Einsätze zugunsten unserer Bevölkerung leisten, gerade auch im Hinblick auf die kommenden Wochen und Feiertage.