preparatory:AB 272015
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-01
Wortprotokoll
Ja, wir sind nicht dagegen, dass man das Problem löst. Aber es ist eigentlich aufgrund der geltenden Gesetze gelöst. Noch einmal: Laut Bundesverfassung sind die Kantone für die Gesundheitsversorgung verantwortlich. Das heisst, die Kantone haben abzumessen, ob sie jetzt die Gesundheitsversorgung sicherstellen, indem sie Betten frei lassen, damit sie Patienten aufnehmen können, oder ob sie die Betten voll auslasten und dann ihrem Auftrag nicht gerecht werden, weil sie ja wissen, es könnten Leute kommen. Das ist die Güterabwägung, welche die Kantone unterschiedlich vorgenommen haben.
Wir haben das, wie ich gesagt habe, so gelöst, dass wir gesagt haben: Die Kantone sind verantwortlich für die Kosten respektive den Kostenausfall, der entstanden ist. Das ist das Gesetz. Aber der Bund kommt ihnen entgegen, indem wir die Testkosten übernehmen - da haben Sie immerhin 570 Millionen Franken bewilligt - und indem wir den Impfstoff gekauft haben; das sind etwa 300 Millionen Franken. Ich glaube, in dieser Situation kann man nicht alles im Gesetz regeln, sondern es braucht diese Freiheit, um mit den Kantonen zu verhandeln. Wir verhandeln mit den Kantonen auch über Härtefälle, über Sport und über sehr viele andere Dinge. So gesehen regelt die Lösung vielleicht nicht alles. Aber das wollen wir auch nicht, sondern wir wollen diesen Handlungsspielraum mit den Kantonen bewahren und am Grundsatz nichts ändern, wonach die Kantone für die Grundversorgung im Gesundheitswesen zuständig sind.