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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2020-12-01

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-01

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit zu Artikel 30 Absatz 1bis beantrage ich Ihnen eine nach Inkraftsetzung des Gesetzes über die Überbrückungsleistungen rückwirkende Anspruchsberechtigung. Sie wissen, dieses Gesetz haben die Räte verabschiedet. Das Referendum ist nicht zustande gekommen. Stand heute - der Bundesrat mag mich korrigieren - ist die Inkraftsetzung der entsprechenden Ausführungsgesetzgebungen auf den 1. Juli des nächsten Jahres geplant. Im Normalfall wäre das durchaus eine sinnvolle Frist. Aber wenn wir die Zahlen zu den Aussteuerungen in den letzten Monaten anschauen, dann haben wir ein Problem, das wir hier mit einer relativ simplen Massnahme lösen können.

Es tut mir leid, ich muss leider die Information des Bundesrates, die er uns in der Kommission gegeben hat, korrigieren. Dort wurde uns gesagt, wir hätten kein Problem mit der Arbeitslosigkeit und der Aussteuerung von über 60-jährigen Personen in den Corona-Monaten. Ich habe mir seine eigenen Statistiken noch einmal im Detail angeschaut: Dem ist leider mitnichten so. Wir hatten bei den 60- bis 64-Jährigen, was die Zahl der Arbeitslosen angeht, im Oktober 2020 mit statistisch präzisen 11 069 Betroffenen sogar einen absoluten historischen Höchststand, was in diesem Monat in der Grössenordnung auch der Jugendarbeitslosigkeit entsprach. Nehmen Sie als Beispiel, nur für diese Zeit, das Zürcher Gastgewerbe: In Hotels und Restaurants waren zusammengezählt noch 315 offene Stellen bei insgesamt 2924 registrierten Arbeitslosen aus dieser Branche gemeldet. In dieser Branche sind die Aussichten für Leute, die ihren Job verlieren, wirklich ungemein düster, und gerade für Personen der älteren Generation ist es in vielen Fällen wahrscheinlich, dass sie keinen Anschluss mehr finden werden. Von März bis Juli, das ist richtig, gab es dank der Massnahmen des Bundesrates praktisch keine Aussteuerungen. Die letzten definitiven Zahlen, die ich habe, sind für August. Da waren es bereits wieder 491 Personen. Wenn wir jetzt nichts tun, laufen wir Gefahr, dass sich in den nächsten Monaten diese Zahl relativ schnell auf 2000 bis 3000 erhöht, und das müssen wir vermeiden.

Wir haben das Paket hier bereits besprochen, wir haben die richtige Massnahme. Erklären Sie den Menschen da draussen, warum mitten in der Pandemie jemand über 60 Jahre, der bis zum 31. Juni seine Arbeitsstelle verliert respektive ausgesteuert wird - so muss man es sagen -, die Überbrückungsleistungen nicht in Anspruch nehmen können soll, aber eine Person, die es ab dem 1. Juli trifft, dies tun darf.

Ich bitte Sie, hier ein Herz zu haben für die ältere Bevölkerung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten gemäss diesem Gesetz ist sowieso bereits extrem eng definiert. Wir können hier ein paar wenigen Leuten mit einer ganz simplen Massnahme die Situation in der Pandemie erleichtern.

Unterstützen Sie die Minderheit Wermuth zu Artikel 30 Absatz 1bis.