Rytz Regula · Nationalrat · 2020-12-01
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-12-01
Wortprotokoll
In meinen beiden Minderheitsanträgen in Block 2 geht es um die Frage, ob die Härtefallregelung eine Härtefallregelung oder einfach ein Papiertiger ist. Für die Verbände der am meisten betroffenen Branchen - Gastro-, Hotel-, Schausteller-, Event- und Kulturbranche - ist es klar: Die Hürden für die Härtefallregelung müssen sinken, sonst ist es Bürokratie ohne Wirkung. Das war nie die Absicht des Parlamentes. In der Herbstsession haben wir hier den Auftrag gegeben - das war wichtig, und dieser Auftrag kam aus der Mitte -, eine Härtefallregelung für unverschuldet in Not geratene Unternehmen zu schaffen. Es ist für viele, die nun monatelang durchgehalten haben, der letzte Rettungsring. Helfen Sie jetzt mit, dass er wirklich auch trägt. Dazu unterbreite ich Ihnen zwei sehr wichtige Verbesserungsvorschläge für dieses Covid-Gesetz.
Zuerst zu meiner Minderheit zu Artikel 12 Absatz 1bis: Hier geht es um die Schwelle, ab der ein Unternehmen überhaupt eine Härtefallregelung beantragen kann. Vor zehn Wochen hat dieses Parlament gesagt, dass diese Schwelle bei 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts des Jahresumsatzes liegen muss. Das wurde Handgelenk mal Pi in einer sehr hektischen Differenzbereinigung zwischen beiden Räten festgelegt. Seither hat sich der Horizont verdüstert. Nach der Ablehnung des Teilmieterlasses gestern ist zudem klar, dass viele Unternehmen trotz Umsatzeinbussen die volle Miete bezahlen müssen. Das ist vor allem für das Gastgewerbe ein ganz grosses Problem. Die Gastrobetriebe sind zwar in vielen Kantonen noch offen, aber mit sehr eingeschränktem Angebot. Wollen wir hier einen Kahlschlag bei den Unternehmen verhindern, müssen wir ihnen die Möglichkeit geben, sich auch bei einem Umsatzverlust von 30 Prozent beim Kanton zu melden und zu schauen, ob sie Härtefallhilfe bekommen. Verbände wie Gastrosuisse schlagen genau das vor, nämlich dass wir für die Kantone einen grösseren Spielraum schaffen und dass auch eine Umsatzeinbusse von 30 Prozent ermöglichen sollte oder könnte, dass Härtefallhilfe geleistet wird. Ich bitte Sie, diese zielgerichteten[NB]Verbesserungen[NB]des[NB]Spielraums der Kantone hier zu unterstützen.
Dann zu meiner Minderheit zu Artikel 12 Absatz 3: Sie ist der eigentliche Dreh- und Angelpunkt dieser Härtefallregelung, denn es geht hier um die A-Fonds-perdu-Beiträge. Sie haben alle die Schreiben von der Veranstaltungs-, Kultur- und Schaustellerbranche erhalten. Sie wissen, dass Messen, Events, Volksfeste und Märkte bei Beginn der Corona-Pandemie alle stillgelegt wurden. Die betroffenen Unternehmen sind zum Teil mittlerweile seit neun Monaten faktisch mit einem Berufsverbot belegt, und es wird nicht besser. Die Auftragsbücher sind wegen der Stornierungswelle auch im nächsten Jahr immer noch leer. Viele dieser Unternehmen arbeiten mit teuren Infrastrukturen und Anlagen: mit Tontechnik-Equipment, Bühnenbau- und Zeltanlagen, Fahrgeschäften, Ausstellungsinfrastrukturen. Dafür zahlen sie Kapitalkosten, Versicherungen, Lagerkosten, Unterhalt und Sicherheitschecks - und all das, auch wenn ihr Umsatz null ist. Diese Unternehmen hoffen nun eben auf diese Härtefallregelung, die ihnen nicht nur bei den Lohnkosten und beim Erwerbsersatz, sondern auch bei den Fixkosten hilft. Das ist die Hauptaufgabe dieser Härtefallregelung.
Leider hat der Bundesrat jede Hoffnung auf eine Hilfe zunichtegemacht, denn der Bundesrat will maximal 10 Prozent eines Jahresumsatzes als A-Fonds-perdu-Beitrag anerkennen. Das hat er in seiner Verordnung so festgelegt. 10 Prozent - das ist für Unternehmen mit hohen Kapitalkosten, die faktisch ein Jahr lang nicht arbeiten können, einfach unmöglich. Das kann es nicht sein. Mit dieser Regelung in seiner Verordnung produziert der Bundesrat die totale Frustration. Ich habe mir von einzelnen Betrieben die Buchhaltung zeigen lassen. Ich habe Beispiele, die zeigen, dass man mit einer A-Fonds-perdu-Lösung von 10 Prozent des Jahresumsatzes nicht einmal die Parkplatzmiete und die Versicherungen bezahlen kann. Das ist die Realität von kleinen Betrieben, und wenn wir ihnen helfen wollen, müssen wir das jetzt ändern. Ich möchte Sie wirklich dringlich bitten, das jetzt zu korrigieren. Da wir als Parlament keinen Einfluss auf die Verordnung des Bundesrates haben, müssen wir es hier im Gesetz tun.
Wenn Sie meinem Minderheitsantrag zustimmen, haben die Kantone die Möglichkeit, von Härtefällen betroffene Unternehmen mit A-Fonds-perdu-Beiträgen von maximal 30 Prozent am Leben zu halten. Sie werden jeden Fall einzeln prüfen. Sie können auch 10 oder 20 Prozent sprechen, je nach Situation. Aber sie haben einen grösseren Handlungsspielraum, um Konkurse und einen Arbeitsplatzabbau zu verhindern. Geben wir den Kantonen diesen Spielraum. Sie sind im Lead, wir wollten das. Aber geben wir ihnen diesen Spielraum, wirklich adäquat und gut zu handeln, zugunsten der [PAGE 2132] Menschen, die immer noch daran glauben, dass wir sie nicht im Stich lassen wollen. Wir haben es heute in der Hand.