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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-12-02

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02

Wortprotokoll

Mit diesem vierten Nachtrag im Jahr 2020, der Botschaft über den Nachtrag II zum Voranschlag 2020, beantragt der Bundesrat zehn Nachtragskredite im Umfang von 98,2 Millionen Franken. Sämtliche Nachträge sind finanzierungswirksam. Die Nachträge betreffen vor allem die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV von 53 Millionen Franken und zur IV von 25 Millionen Franken, bei welchen der Bund fünf Achtel der Kosten für die Existenzsicherung im engeren Sinn trägt. Die Erhebung bei den kantonalen Stellen zeigt, dass die Bezüge von Ergänzungsleistungen stärker zunehmen, als im Voranschlag 2020 erwartet wurde, was höhere Bundesbeiträge zur Folge hat.

Weitere Nachtragskredite entfallen auf den Mitgliederbeitrag an die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen, nämlich 7,1 Millionen, auf den Bereich Hochseeschifffahrt mit den sogenannten Solidarbürgschaften, nämlich 4 Millionen, wo der Bund für eine weitere Bürgschaftsziehung einstehen muss. Auf den Finanzaufwand der Eidgenössischen Zollverwaltung entfallen 3 Millionen, weil aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids neben der Tabaksteuer auch Zinsen zurückerstattet werden müssen. Die erbrachten Kompensationen belaufen sich auf 3,1 Millionen Franken. Kein Nachtragskredit musste bevorschusst werden. Die Nachtragskredite werden in der Botschaft in Kapitel 12A einzeln aufgeführt und können nachgelesen werden; ich verweise darauf.

Ich komme zu den Verpflichtungskrediten. Das Parlament hat mit den Nachträgen I und IIa bereits 30 Millionen für die Beschaffung von Arzneimitteln bewilligt. Der Beschaffungsprozess wurde in der Zwischenzeit vereinfacht. Der Bund beschafft die Arzneimittel im Regelfall nicht mehr direkt. Dadurch werden die benötigten Voranschlagskredite kleiner, und die Zahlungen verschieben sich teilweise auf die Jahre 2021 und 2022. Um die mehrjährigen Verpflichtungen eingehen zu können, wird ein Verpflichtungskredit von 30 Millionen beantragt. Der Verpflichtungskredit ist der Ausgabenbremse unterstellt. Ihre Finanzkommission beantragt hier Zustimmung.

Seit der Übernahme der Kosten für Covid-19-Tests durch den Bund wird deutlich mehr getestet. Es ist wahrscheinlich, dass die bewilligten Mittel nicht ausreichen werden. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass der Kredit der Armeeapotheke für die Beschaffung von Sanitätsmaterial nicht ausgeschöpft wird. Mit der beantragten Kreditverschiebung sollen daher das VBS und das EDI ermächtigt werden, im Umfang des zusätzlichen Mittelbedarfs eine Verschiebung vom Kredit für die Beschaffung von Sanitätsmaterial zum Kredit für die Deckung der Testkosten vorzunehmen.

Gleichzeitig informiere ich Sie auch über die vorgenommenen Kreditübertragungen in der Höhe von 15,6 Millionen aus Voranschlagskrediten, die im Jahr 2019 nicht vollständig beansprucht wurden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Beratung der Staatsrechnung in den eidgenössischen Räten verschoben. Damit die benötigten Mittel aus den Gesuchen zur Bildung von zweckgebundenen Reserven den Verwaltungseinheiten rechtzeitig zur Verfügung standen, wurden diese mittels Kreditübertragung bereits vom Bundesrat bewilligt.

Insgesamt hat uns der Bundesrat in vier Nachträgen für das laufende Jahr Budgetnachträge von 31,87 Milliarden gemeldet, davon 31,4 Milliarden als ausserordentliche, Corona-bedingte Ausgaben und 467 Millionen als ordentliche Ausgaben. Die zweite Hochrechnung des Jahres 2020 bestätigt ein hohes Defizit im Bundeshaushalt. Für das laufende Jahr rechnet der Bund mit einem Defizit von 20 Milliarden Franken. Davon sind 18,1 Milliarden auf die ausserordentlichen Ausgaben zur Abfederung der Folgen der Pandemie zurückzuführen. Diese beiden Beträge zeigen, dass nicht alle ausserordentlich beantragten und bewilligten Mittel beansprucht werden. Budgetiert war für das Jahr 2020 ein Überschuss von 300 Millionen Franken. Sie sehen die grosse Differenz. Die Unsicherheit ist aber immer noch sehr gross. Der Anstieg der Corona-Fallzahlen und die zweite Welle können bis Ende Jahr noch grössere Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben.

Die Mitglieder Ihrer Finanzkommission haben den Nachtrag II in den Subkommissionen im Rahmen ihrer Dienststellenbesuche geprüft und beantragen Ihnen einstimmig, die Nachtragskredite wie vom Bundesrat beantragt zu genehmigen.