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AB 272422

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier beim Bundesrat zu bleiben.

Das Anliegen, das Herr Zanetti schildert, ist verständlich. Die Frage ist einfach, wie wir das umsetzen. Wenn Sie im Text der Minderheit von variablen Lohnbestandteilen reden, kann ich gut das Beispiel der Swiss aufnehmen, die ja diesbezüglich in die Schlagzeilen geraten ist. In den Zeitungen stand als Titel: "Boni werden ausgezahlt". Die Swiss - das haben wir überprüft - hat aber Arbeitsverträge, die beim obersten Kader etwa 50 Prozent als fixen Lohnanteil vorsehen, und dann gibt es variable Lohnanteile, die vertraglich gesichert ausbezahlt werden müssen, wenn die entsprechenden Ziele erreicht werden. Das ist ein System, das leistungsbezogen ist. Das ist grundsätzlich richtig, das begrüssen wir. Aber es sind vertraglich zugesicherte Löhne. Das hat nichts damit zu tun, dass man da noch etwas Geld hinterherschieben würde, wenn es gut gelaufen ist, sondern die Auszahlung wäre einklagbar. Damit ist die Problematik des Minderheitsantrages aufgezeigt.

Verschiedene Unternehmen haben variable Lohnbestandteile, die dann ausbezahlt werden, wenn das Ziel erreicht wird. Bei der Swiss war es so, dass sie 2019 das beste Jahr ihrer Geschichte hatte. Sie hat etwa die Hälfte der fixen Lohnbestandteile ausbezahlt und dann gesagt, die variablen bezahle sie erst, wenn das Kader und alle Angestellten sich auf eine deutliche Reduktion im Jahr 2020 geeinigt haben - Sie haben das auch den Medien entnommen. Die oberste Leitung verzichtete freiwillig auf etwa einen Drittel ihrer bisherigen, vertraglich zugesicherten Leistungen. Erst als dieses Ziel erreicht war, hat man die variablen Beträge für das Jahr 2019, die vertraglich zugesichert waren, ausbezahlt. Das sage ich zur Ehrenrettung der Swiss. Es ist korrekt abgelaufen. Wir haben das auch gewusst - diese Mittel waren in der Jahresrechnung zurückgestellt -, als wir das geprüft und diese Darlehen, diese Bürgschaften gesprochen haben. Das war alles transparent. Wenn jemand von "Boni" spricht, hat man heute sofort das Gefühl, das sei etwas Unseriöses. Aber es war ein Lohnbestandteil, der vertraglich zugesichert war. Das gibt es eben oft. Deshalb greift diese Lösung von Herrn Zanetti möglicherweise ins Arbeitsvertragsrecht ein, das klagbar ist. Das möchten wir nicht.

Das Gesetz und diese Bürgschaften dienen dazu, Liquidität zu sichern und zu verhindern, dass Liquidität abfliesst. Mit der Formulierung des Bundesrates dürfen keine Dividenden und Tantiemen ausgeschüttet werden, und auch die Rückerstattung von Kapitaleinlagen ist ausgeschlossen. Das sind Dinge, die feststellbar sind. Die Ausweitung, wie sie Herr Zanetti beantragt, schafft uns mehr Probleme. Damit bitte ich Sie, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und auch nicht dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Zwischen diesen beiden Fassungen besteht eine kleine Differenz. Der Nationalrat will auch nicht, dass Unternehmen Dividenden beschliessen können. Es gibt aber verschiedene Unternehmen, die Dividenden beschlossen haben. Das können sie tun, sie dürfen sie einfach nicht auszahlen, damit keine Liquidität abfliesst, bis das Covid-19-Darlehen zurückbezahlt ist.

Wir haben mit dem Bürgschaftsprogramm nicht in die Kostenstrukturen und in die Geschäftspolitik eingreifen wollen, und wir wollen das auch mit diesem Gesetz nicht tun. Es war ein Programm zur Liquiditätssicherung, und an dem sollten wir grundsätzlich festhalten. Ich glaube aber, dass wir mit unserer Formulierung das Ziel von Herrn Zanetti durchaus auch erreichen. Wir erreichen, dass keine Liquidität abfliesst. Aber in diesem Bereich noch in geltende Arbeitsverträge einzugreifen, das kann nicht Aufgabe dieses Gesetzes sein.

Ich bitte Sie, bei der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu bleiben.