David Eugen · Ständerat · 2002-09-26
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
Kollege Studer hat das, was ich sagen wollte, jetzt eigentlich ausgeführt. Ich möchte bestätigen, dass es hier primär um die Aufsicht über die korrekte Rechtsanwendung des IVG geht. Das ist das Zentrum dieser Aufsicht - und nicht das Rechnungswesen, weil dieses ja über die Ausgleichskassen läuft. Also müssen wir uns fragen, ob es richtig ist, externe Revisionsstellen - das sind Treuhandgesellschaften, das sind Buchhalter, das sind Leute, die sich mit dem Rechnungswesen befassen - mit der Prüfung der Rechtsanwendung im IV-Bereich zu beauftragen. Es geht bei der Umsetzung des IVG um sehr spezialisierte Fragen, insbesondere um Fragen der medizinischen Anwendung. Nach meiner Überzeugung sind diese Organisationen, jedenfalls heute, nicht in der Lage, diese Aufgabe zu erfüllen. Mit anderen Worten: Die privaten Treuhandgesellschaften müssten damit beginnen, IV-Spezialisten auszubilden, die die Geschäftsführung überhaupt überprüfen könnten.
Ich frage mich, ob es sinnvoll wäre, dies zu privatisieren. Letztlich ist heute die Kompetenz beim Bundesamt angesiedelt. Nach meiner Überzeugung ist allerdings - das muss ich klar sagen - von dieser Aufsichtskompetenz zu wenig Gebrauch gemacht worden. Man hat sich, wahrscheinlich auch aus personellen Gründen, zu wenig darum bemüht.
Ich bin auch sicher, dass keine Kosten eingespart werden, wenn man diese neuen Spezialisten über die Treuhandgesellschaften beschaffen und nachher einsetzen muss. Schliesslich geht es auch noch darum, bei der Anwendung des IVG eine Gesamtschau hinzukriegen. Es kann ja nicht so sein, dass letztlich die Organisation privater Treuhandgesellschaften bestimmt, wie die IV-Rechtsanwendung erfolgen muss. Wenn man sieht, um welche Aufsicht es hier geht, ist es von mir aus gesehen einfach nicht adäquat, eine Treuhandgesellschaft damit zu beauftragen.
Ich bitte Sie daher, der Kommission zu folgen.