Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-09-26
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
Wir haben gestern im Zusammenhang mit der IV sehr viel über die Finanzen gesprochen und unserer Sorge Ausdruck gegeben, dass wir sie nicht mehr richtig im Griff haben. Wenn man sich nun vor Augen führt, dass es sich um ein Geschäftsvolumen von rund 10 Milliarden Franken handelt - 2001 waren es genau 9,4 Milliarden Franken -, dann gibt es nach meiner Auffassung nichts anderes als die Einsetzung einer wirksamen, professionellen und standardisierten externen Kontrolle. Es kann doch nicht sein, dass dieselbe Stelle, die die Organisation, den Stellenetat und das Verwaltungskostenbudget jeder IV-Stelle gemäss Artikel 92bis IVV bewilligt, einen entscheidenden Einfluss hat - eine Revisionsstelle hat einen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit -, indem sie auch gleichzeitig die Geschäftskontrolle über diese gleichen IV-Stellen ausübt. Das kann nicht richtig sein, und man kann mich von der Meinung auch nicht abbringen, wenn man sagt, man müsse auch noch andere Dinge kontrollieren. Wir haben gestern gesagt, es müsse prioritär sein, die Finanzen bei den IV-Stellen in den Griff zu bekommen. Neben dem Problem der Befangenheit des BSV in dieser eng umgrenzten Geschichte sind auch die Weisungen über die Revision nicht publiziert und nicht einmal für die kantonalen IV-Stellen transparent und nachvollziehbar - das kommt hinzu. Wir können aufgrund dieser Sachlage nicht von einer unabhängigen Revision sprechen, und das wäre eben wichtig, wenn wir die Finanzen wieder ins Lot bringen wollen. Es entsteht der Eindruck - ich betone: der Eindruck! - der Selbstdispensation; einer willkürlichen Anwendung der Geschäftsprüfung ist Tür und Tor geöffnet. Angesichts des Aufgabenvolumens von rund 10 Milliarden Franken kann sich der Bund eine solche Form von Verschmelzung und Vermischung zwischen Aufsicht auf der einen Seite und der vom Bundesrat vorgesehenen Kontrolle auf der anderen Seite nicht leisten. Andere Sozialversicherungszweige wie AHV, BVG und KVG sind auch komplexe Versicherungssysteme und verfügen über die gesetzlichen Grundlagen für eine standardisierte und spezialisierte Kontrolle durch eine externe Revisionsstelle. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet für die IV eine Sonderlösung gelten sollte.
Ich unterstütze den Antrag Slongo und möchte Ihnen beliebt machen, keine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, der in dieser Sache einen klaren und sachlich richtigen Entscheid getroffen hat.