AB 272478
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-02
Wortprotokoll
Herr Ettlin hat insofern recht, als sein Antrag besser ist als der Beschluss des Nationalrates. Er könnte, wenn es so weitergeht, ein Kompromiss sein, denn er geht grundsätzlich schon in die richtige Richtung. Aber unserer Meinung nach ist er nicht nötig. Wir betrachten die Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission bzw. des Bundesrates immer noch als die bessere, insbesondere in Bezug auf die entstehenden Kosten und das Kosten-Nutzen-Verhältnis, wenn Sie so wollen. Die zu prüfenden Sachverhalte weisen bereits jetzt einen Bezug zur jährlich durchgeführten ordentlichen oder eingeschränkten Revision auf. Es ist eigentlich schon so. Gesetzesverstösse, auf welche die Revisionsstelle bei der Prüfung der Jahresrechnung stösst, müssen in den Revisionsbericht aufgenommen werden. Jede Abweichung, die festgestellt wird, wird im Bericht entsprechend festgehalten. Das, was besteht, funktioniert, und es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die entsprechende Unternehmung, weil das zum Prüfrhythmus gehört. Es werden keine zusätzlichen Prüfmechanismen von den Revisionsstellen verlangt.
Ich habe schon bei Artikel 2 darauf hingewiesen, dass wir diverse Prüfungen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle vornehmen lassen. Wir haben hier also ein Element, und gerade jetzt bei der Prüfung sämtlicher bestehender Verträge stossen wir auch auf mögliche Schwachstellen, die wir später entsprechend genau verfolgen werden. Das, was vorgegeben ist, funktioniert und genügt unserer Meinung nach. Die Ergänzung gemäss dem Antrag der Minderheit ist aus unserer Sicht nicht nötig.
Herr Ettlin hat auch die Aktiengesellschaften angesprochen. Etwa 12 Prozent der Unternehmen, die Kredite beantragt haben, sind Aktiengesellschaften. Es sind also sehr wenige. Im ganzen übrigen Bereich haben wir mit der EFK ein gutes Instrument.
Ich bitte Sie also, bei der Mehrheit und bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben.