Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · 2020-12-02
Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich habe eine gewisse Sympathie für den Antrag Graf Maya. Dieser entspricht auch dem Entscheid des Nationalrates. Wie gesagt, entsteht daraus kein neues Thema. Die Vorhalteleistungen von stationären Gesundheitseinrichtungen wurden von den Kantonen und von verschiedenen Gesundheitseinrichtungen mehrmals thematisiert. Frau Graf hat auch Briefe erwähnt, die wir bekommen haben. Es war auch ein Thema in der SGK des Ständerates, als wir den Mitbericht diskutiert haben. Aber es gab Anträge - selber stellte ich auch einen Antrag, den ich dann zurückgezogen habe -, die anders formuliert waren. Dieser Antrag ist, wie Frau Graf gesagt hat, eher generell, weil er sagt: Der Bund regelt die Abgeltung. Das heisst, man kann noch eine Lösung finden.
Es stimmt: Die gesetzliche Grundlage und auch die Verfassung verweisen klar darauf, dass die Kantone die Vorhalteleistungen bezahlen sollen, insbesondere die Vorbereitungshandlungen, die für die Behandlung einer Krankheit notwendig sind. Das wird von den Kantonen übernommen. Aber wir sind auch in einer sehr ausserordentlichen Situation. Es entstehen wirklich viele Kosten für die Gesundheitseinrichtungen, die zum Resultat führen könnten, dass man nach der zweiten Welle Druck auf das Personal ausüben kann. Ich sage das, weil die Situation, was das Personal betrifft, schon jetzt sehr angespannt ist. Wir wissen es: Es gibt Spitäler oder andere Gesundheitseinrichtungen, die auch Personalmangel haben. Diese fehlende Finanzierung könnte dazu führen, dass man eben Druck auf das Personal ausübt, wenn die zweite Welle vorbei ist, was vielleicht auch Entlassungen von Personal zur Folge haben könnte. Das wäre sehr gravierend. Wir wissen, wie gesagt, dass generell schon ein Personalmangel besteht.
Unser Rat hat im April das Postulat 20.3135 der SGK-S angenommen, das sagt, dass man die Auswirkungen dieser Vorhalteleistungen auf die verschiedenen Kostenträger abklären muss. Dieses Postulat wurde angenommen. Mithilfe des im Postulat geforderten Berichtes sollte man in Erfahrung bringen, was z. B. die gemeinwirtschaftlichen Leistungen in den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen gekostet haben. Das wäre dann eine Möglichkeit, um diese Zahlen zu haben und auch zu diskutieren. Aber es wäre kein Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Er sagt, der Bundesrat regle die Abgeltung. Wenn man weiss, wie die Kostenträger die Kosten finanziert haben, könnte man auch eine Regelung der Abgeltung, wie sie in diesem Antrag vorgeschlagen wird, einführen.
Ich finde, der Satz ist so generell formuliert, dass man den Antrag annehmen kann. Das Problem existiert, man muss auch eine Lösung finden.