Frick Bruno · Ständerat · 2002-09-26
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, nach dem Votum David kurz zu replizieren. Der Antrag der Kommission und der Antrag Schmid Carlo sind in medizinischer Hinsicht deckungsgleich. In beiden Fällen hat der Bund die medizinische Verantwortung: Er gibt Weisungen, die ärztlichen Dienste unterstehen der direkten fachlichen Aufsicht des Bundesamtes. In diesem Punkt sind die Anträge identisch.
Der Unterschied liegt nur darin: Die Kommission gibt den Kantonen eine organisatorische Mitwirkungsgarantie in zwei Bereichen: dass die Regionen nach Rücksprache mit den Kantonen gebildet werden und dass die betroffenen IV-Stellen gemeinsam die Ärzte ernennen. Diese Mitwirkungsgarantie schaffen wir. Mit dem Antrag Schmid Carlo geben Sie den Kantonen keine organisatorische Mitwirkungsgarantie mehr. Die Garantie geben Sie den Kantonen nur mit der Fassung der Kommission.