Schmid Martin · Ständerat · 2020-12-02
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Wir befinden uns hier im Aktienrecht. Der Artikel betrifft also nur diejenigen Gesellschaften, die im Aktienrecht sind, also Kapitalgesellschaften und nicht Personenunternehmen. Es geht darum, dass wir - natürlich auch schon in der Covid-Verordnung - geregelt haben, dass [PAGE 1174] ein Covid-Kredit bei der Prüfung einer Überschuldung nicht als Fremdkapital berücksichtigt wird. Vielmehr kann bei dieser Prüfung ein vom Bund verbürgter Covid-Kredit von den Unternehmen als Eigenkapital angerechnet werden. Obwohl von der Bank eigentlich Fremdkapital gegeben wurde, wird bei der Prüfung, ob eine Gesellschaft überschuldet ist, so getan, als hätte der Bund Eigenkapital zur Verfügung gestellt.
Wir haben vorhin geregelt, dass wir diese Kredite fünf Jahre verbürgen, dass die Kredite weiterhin fünf Jahre gelten. Alle Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften, die jetzt einen Covid-Kredit haben, können fünf Jahre lang in aller Ruhe in ihrem Sessel zurücklehnen und sagen: "Der Covid-Kredit ist ja Eigenkapital. Wir müssen nicht befürchten, dass wir eine Überschuldungsmeldung vornehmen müssen." Wir haben gesagt, dass wir damit einverstanden sind.
Nach fünf Jahren stellt man fest, dass diese Gesellschaft den Kredit zurückbezahlen muss. Da denkt sich der Verwaltungsrat: "Das wird schwierig. Das können wir jetzt nicht." Nach fünf Jahren wandelt sich dieser Kredit selbstverständlich in Fremdkapital. Er müsste ja theoretisch zurückbezahlt werden. Das ist 2025 der Fall, wenn Herr Bundesrat Maurer seinen 75. Geburtstag feiert. Wir regeln eben Sachverhalte, die noch weit weg sind, die aber jetzt in das Gesetz kommen.
Eine Gesellschaft, die heute oder im Frühjahr zu ihrer Bank gegangen ist und einen normalen Bankkredit bezogen hat, hat selbstverständlich diesen Bankkredit als Fremdkapital anzurechnen. Hier sehen wir, dass eine massive Ungleichbehandlung stattfindet. Die gleich langen Spiesse, die Bundesrat Maurer angesprochen hat, sind nicht gewährleistet. Die Gesellschaft, die jetzt Covid-Kredite hat, kann noch fünf Jahre weiter wirtschaften. Es war ja auch das Ziel, dass sie nicht Konkurs anmeldet und dass die Liquidität gesichert ist. Wenn sie dann aber noch höhere Schulden anhäuft, soll der Covid-Kredit im Konkurs wieder Fremdkapital und den Schulden bei allen Lieferanten gleichgestellt sein. Das finde ich extrem KMU-schädlich. Es ist aus meiner Sicht auch unfair gegenüber allen Lieferanten.
Der Mehrheitssprecher wird einwenden, dass mit dem Minderheitsantrag allenfalls der Steuerzahler belastet werde. Ja, Covid-Kredite sind, wie Anita Fetz das mal gesagt hat, solidarverbürgt, und das ist genau das Problem dieser Kredite. Wir haben diese gesprochen im Wissen, dass 10 bis 20 Prozent höchstwahrscheinlich nie mehr zurückbezahlt werden. Das ist halt einfach eine Tatsache. Im Anwaltsbereich sagt man: "Bürgen heisst Würgen", denn wenn derjenige, der bürgt, zum Zuge kommt, wird er gewürgt und kann sich nicht mehr daraus befreien. Die Minderheit möchte natürlich, dass man diese Ungleichbehandlung mindestens im Konkurs nicht noch weiterführt. Sie möchte, dass der Covid-Kredit nicht nur bei der Überschuldung, sondern auch im Konkurs quasi als Eigenkapital angerechnet wird, dass er also nachrangig ist.
Das ist die einzige faire Lösung, wenn wir als Gesetzgeber jetzt dieses System ändern, denn derjenige, der im Frühjahr einen Bankkredit erhalten hat, ist deutlich schlechter gestellt als derjenige, der einen Covid-Kredit erhalten hat. Wir können das durch diesen einfachen Mechanismus, wie ihn hier die Minderheit will, auch fair lösen.
Es geht nicht um den Schutz der Banken, denn die Banken sind ja gerade bei Covid-Krediten durch die Solidarbürgschaft des Bundes geschützt. Das ist das, was man eigentlich sehen muss. Die Bankkredite sind ja gerade durch die Covid-Kredite geschützt. Die Bank wird die Bürgschaft ziehen, und diese wird dann fällig werden. Diejenigen, die nicht geschützt sind, sind die KMU, die Lieferanten, die in den nächsten Jahren mit den Gesellschaften, die Covid-Kredite bezogen haben, in guten Treuen Geschäfte machen. Wir wollen ja auch, dass die Wirtschaft weitergeht. Soll sich der Bund aber am Schluss, im Konkurs, gleich aus der Konkursmasse bedienen wie die Lieferanten, die in gutem Glauben Geschäfte getätigt haben? Das erscheint aus Sicht der Minderheit nicht gerechtfertigt. Es ist unfair.
Deshalb beantragen wir Ihnen hier den Zusatz, dass diese Kredite im Falle eines Konkurses nachrangig behandelt werden.