Noser Ruedi · Ständerat · 2020-12-02
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei der Mehrheit zu bleiben, die ja eine Ausnahmeregelung für begründete Ausnahmen macht.
Zuerst müssen wir mal verstehen, wo wir hier eigentlich sind. Der Bund sagt, dass diese Härtefallmassnahmen für Firmen gelten, die einen Umsatz von mindestens 100[NB]000 Franken erzielt haben; in begründeten Fällen gelten sie für Firmen mit tieferen Umsätzen. Der Bund sagt nicht, dass die Kantone andere Firmen nicht unterstützen können; der Bund beteiligt sich einfach nicht daran. Als Erstes müssen Sie sich mal fragen, ob es Sinn macht, dass sich der Bund auch noch an jedem Mikrounternehmen beteiligt. Ist es nicht auch Aufgabe der Kantone, etwas zu tun? Ich kenne verschiedene Kantone, die zusätzliche Programme haben. Wollen Sie wirklich die Unterstützung all dieser Mikrounternehmen auf die Ebene Bund heben? Das ist die erste Frage, die Sie sich stellen müssen.
Der Kommissionssprecher hat zudem Folgendes schon sehr gut erläutert: Wenn es dann wirklich Unternehmen mit ganz kleinen Umsätzen sind - das ist dann ja wohl ein Einzelunternehmen oder ein Einmann- oder Einfraubetrieb -, so haben diese Zugriff auf andere Unterstützungen. Wenn Sie den Mindestumsatz bei 50[NB]000 Franken ansetzen und dann schauen, wie hoch die Entschädigung für den Erwerbsausfall ist, so ist ja praktisch der ganze Jahresumsatz von 50[NB]000 Franken über den Erwerbsausfall abgedeckt. Das sind dann keine Härtefälle mehr.
Warum sind vermutlich weder 100[NB]000 Franken noch 50[NB]000 Franken die richtige Zahl? Warum braucht es bei 100[NB]000 Franken trotzdem eine Ausnahme? Das müssten wir auch noch kurz diskutieren. Wir sprechen ja hier von Umsatz. Mit wertvollen Gütern, z. B. mit Uhren oder Autos, um nur zwei [PAGE 1182] Dinge zu nennen, oder mit Schiffsreisen im Tourismus machen Sie relativ viel Umsatz mit relativ wenig Aufwand. Das heisst, wenn Sie zwei, fünf oder zehn Uhren verkaufen, ist der Umsatz unter Umständen schon über 50[NB]000 Franken. Aber wenn Sie z. B. im Gesundheitswesen oder im Reinigungswesen Dienstleistungen anbieten, dann erzielen Sie vielleicht nicht einmal mit einem Vollzeitpensum einen Umsatz von 100[NB]000 Franken.
Meiner Ansicht nach, das ist zuhanden der Materialien, ist das, was der Nationalrat wollte, und auch das, was wir von der Mehrheit wollen, Folgendes: Wir wollen mit diesen Härtefallmassnahmen hundertprozentige Firmenexistenzen abholen. Wir wollen mit der ganzen Sache aber keine Hobbyfirmen und keine Freizeitfirmen abholen. Aus meiner Sicht sollte man beim Mindestumsatz von 100[NB]000 Franken bleiben. Ich glaube, das ist bei sehr, sehr vielen Firmen genügend. Bei einzelnen Branchen, wo eine typische Existenz nicht auf einen Umsatz von 100[NB]000 Franken kommt, soll sich der Bundesrat überlegen, ob es dafür wirklich diese Ausnahme braucht. Ich bin dann sehr gespannt, wo es diese Ausnahme wirklich braucht; ich kann mir aber vorstellen, dass es sie braucht. Dann hätten wir eine kohärente Regelung.
Passen Sie einfach auf, wenn Sie jetzt auf 50[NB]000 Franken Umsatz heruntergehen und die Tür für jede Hobbyfirma öffnen! Sie wecken Erwartungen, die Sie nachher nicht erfüllen können, denn schlussendlich - das sehen Sie, wenn Sie den Artikel lesen - wird kein Härtefall gegeben sein. Die ganze finanzielle Situation wird angeschaut - die ganze! Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bedingungen für einen Härtefall bei irgendwelchen Teilzeitfirmen oder Hobbyfirmen erfüllt sind, wenn man die ganze finanzielle Situation anschaut, auch jene des Lebenspartners.
Ich persönlich glaube, dass die Lösung der Mehrheit der ständerätlichen Kommission die korrekte Lösung wäre. Wir stellen keine ungedeckten Cheques aus, würden aber trotzdem bei einzelnen Branchen, die vielleicht ein Problem haben, die richtige Sache unterstützen.
Ich möchte noch anfügen, dass mich die Antwort des Herrn Bundesrates auf die Frage, die Herr Engler gestellt hat - sie hat eigentlich nichts mit dieser Sache zu tun, denn ich gehe davon aus, dass man in einem kleinen Skigebiet auch 50[NB]000 Franken Umsatz macht -, auch noch interessieren würde. Ich gehe aber wirklich davon aus, dass sie nichts mit dieser Regelung hier zu tun hat.