Slongo Marianne · Ständerat · 2002-09-26
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
In der Wintersession 2001 hat sich der Nationalrat deutlich, mit 91 zu 49 Stimmen, für eine moderne Lösung im Bereich der Geschäftsprüfung der IV entschieden. Ich beantrage Ihnen, dass die Geschäftsprüfungen bei den IV-Stellen künftig durch unabhängige, externe, spezialisierte und vom Bund anerkannte Revisionsstellen vorgenommen werden, wie dies im Bereich der anderen Sozialversicherungen, beispielsweise bei AHV, EO, KVG, BVG, Kinderzulagen, auch der Fall ist. Die bei den anderen Sozialversicherungen bewährten und auch durch das New Public Management anerkannten Instrumente können hier übernommen werden. Der Sonderfall IV ist nicht mehr zu rechtfertigen.
Mit dem neuen Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes hat sich das Parlament für eine Harmonisierung im Bereich der Sozialversicherungen ausgesprochen. Ich finde es richtig, sich auch im Bereich der IV den unbestrittenen Standards anzugleichen. Der Revisionsstandard basiert bei den Sozialversicherungen auf folgenden Elementen: jährlich, unabhängig, extern, spezialisiert und vom Bundesamt zugelassen. Das scheint mir ganz entscheidend zu sein.
Der Entwurf des Bundesrates bringt zwar jährliche Revisionen, überzeugt mich aber sonst nicht. Weshalb? Die heutige Kontrolle durch das beteiligte Bundesamt grenzt an Selbstkontrolle, weil das BSV den Stellenplan, die Organisation und das jährliche Verwaltungskostenbudget jeder IV-Stelle zu bewilligen hat. So steht es in der Verordnung über die Invalidenversicherung in Artikel 92bis. Wenn das für die Betriebsführung indirekt mitverantwortliche Amt auch noch selber die Revision durchführt, kann nicht von einer Unabhängigkeit der Revision gesprochen werden.
Im vorliegenden und vom Nationalrat verabschiedeten Gesetzentwurf werden ausdrücklich spezialisierte Revisionsinstanzen gefordert. Damit wird sichergestellt, dass die Revision den spezifischen Bedürfnissen des Versicherungsgeschäftes der IV angepasst sein wird. Das Bundesamt hat über die Zulassung der Revisionsstellen ein erstes wichtiges Instrument in der Hand, um die notwendige Spezialisierung sicherzustellen. Ein zweites Instrument in der Hand des BSV ist auch die direkte fachliche Aufsicht im Bereich der regionalen ärztlichen Dienste.
Mein Antrag garantiert also einen fachlich korrekten Revisionsmodus, auch für die IV.
Ich beantrage Ihnen, die Fassung des Nationalrates zu übernehmen.