Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-09-26
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-26
Wortprotokoll
Ich habe die Interpellation 02.3439 zu Beginn dieser Session im Blick auf die heutige ausserordentliche Session eingereicht und Dringlichkeit beantragt, um Gewissheit zu haben, dass der Bundesrat mit Sicherheit zu einigen Fragen rund um die aktuelle BVG-Diskussion Stellung nehmen kann. Die drei Vorstösse der SGK lagen uns zu jenem Zeitpunkt noch nicht vor. Eine gewisse Überlappung meiner Interpellation mit jener der SGK war somit unvermeidlich, tut aber nichts zur Sache, denn die Stossrichtung ist weitgehend dieselbe.
Herr Präsident, ich gehe davon aus, dass Sie die Diskussion bewilligt haben, damit ich mich zu den Antworten noch genauer äussern kann.
Zunächst aber mein Dank an das Ratsbüro, dass es der Dringlichkeit stattgegeben hat. Denn mein Vorstoss deckt doch noch einige weitere Aspekte ab als die laufende Hauptdiskussion rund um den BVG-Mindestsatz und den so genannten Rentenklau - ein Wort, das ich kaum über die Lippen bringe. Ich bedanke mich aber auch beim Bundesrat für die speditiv gelieferten Antworten, erkläre mich weitgehend als befriedigt und möchte zu den einzelnen Punkten noch ein paar Erklärungen abgeben.
Zu Ziffer 1 der Interpellation betreffend das künftige System der Mindestzinssatzberechnung: Auch ich begrüsse es, dass der Bundesrat nun im zweiten Anlauf so vorgeht, wie es in der Empfehlung SGK-SR enthalten und vom Kommissionssprecher begründet worden ist. Auch meine Skepsis ist nun beseitigt. Ich frage mich höchstens, warum der Bundesrat nicht geneigt ist, das Modell der von ihm eigens eingesetzten BVG-Kommission zu übernehmen. Warum verweigert er diesem hochkarätigen und paritätisch von ihm selber eingesetzten Gremium bei dieser grundlegenden Frage die Gefolgschaft? Das ist eine Zusatzfrage zu Ziffer 1.
Ebenso nehme ich mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Frage des Systems einer freien Kassenwahl grundsätzlich prüfen lässt. Sollten dabei nicht allzu grosse Mängel und Nachteile zutage treten, dann würde ich zumindest mittel- bis langfristig den Umstieg in die volle Freizügigkeit als Ziel nicht ausschliessen.
Zu Ziffer 2: Mindestzinssätze bei der zweiten Säule, ja oder nein? Die Antwort des Bundesrates zu dieser Grundsatzfrage ist einleuchtend: Mindestzinssätze ja, und zwar bei der obligatorischen Komponente der Vorsorge, freier Markt dann aber bei den freiwilligen Komponenten.
Nicht ganz überzeugt hat mich allerdings das Nein bei den Freizügigkeitskonti. Darin sind ja namentlich die obligatorischen BVG-Spargelder enthalten und blockiert, bis man sie aus Alters- oder anderen Gründen beziehen kann. Gerade von ausgesteuerten Arbeitslosen unter 60 Jahren - leider haben wir davon doch einige Tausend in unserem Land -, die finanziell besonders unter Druck stehen, ist der Wunsch an mich herangetragen worden, ihre bis auf weiteres unantastbaren und auf Freizügigkeitskonti parkierten Vorsorgegelder sollten doch ebenfalls dem BVG-Mindestzinssatz unterstehen. Das Anliegen scheint mir berechtigt zu sein. Vielleicht könnte der Bundesrat in dieser Hinsicht nochmals über die Bücher gehen. Aber auch wir als Gesetzgeber sind ja im Rahmen der bevorstehenden Totalrevision des BVG aufgerufen - wie es der Kommissionspräsident erwähnt hat -, uns mit diesem Anliegen zu befassen.
Zu Ziffer 3 und der Frage von technischem Zins und Mindestzins: Diese Klarstellung war erforderlich, denn ausserhalb spezifischer Fachkreise sind diese Zinssätze immer wieder durcheinander gebracht worden.
Ernüchternd sind hingegen die Angaben über die Performance der Bundespensionskasse. Es ist zu befürchten, [PAGE 799] dass sie im laufenden Jahr wohl noch wesentlich schlechter ausfallen wird als im letzten Jahr mit minus 1,5 Prozent. Das wird die ausstehenden Verpflichtungen des Bundes gegenüber der Publica noch drastisch erhöhen, und das ist kein gutes Omen im Hinblick auf die ohnehin düsteren Vorzeichen für die Bundesfinanzen und die kommenden Staatsrechnungen.
Damit kann ich nahtlos zu Ziffer 4 und den erschreckenden Fehlbeträgen übergehen, für die der Bund in Form der ausstehenden Verpflichtungen gegenüber den erwähnten Pensionskassen noch geradezustehen hat. Es geht um mindestens 12 Milliarden Franken! Sie sind zum Teil durch die negative Börsenentwicklung mitverursacht; das soll und darf nicht verschwiegen werden. Aber es ist auch eine Folge des Systems des Leistungsprimates, das das Bundespersonal zulasten der übrigen Steuerzahler eindeutig privilegiert.
Zu begrüssen ist in diesem Zusammenhang das Postulat SGK-SR 02.3392, das vom Bundesrat eine Überprüfung der Finanzmarktaufsicht verlangt. Es liegt auf der Hand, dass gewisse Finanzmarktteilnehmer mit ihren Baisse-Instrumenten - Hedge-Funds usw. - die Kursstürze an den Aktienmärkten akzentuieren und auf dem Buckel ehrlicher Anleger wie beispielsweise unserer Vorsorgeeinrichtungen grosse Profite einstreichen können. Ich rufe damit nicht nach mehr Regulierung, das sei klar gesagt; aber ich rufe nach mehr Transparenz über die Börsenmärkte. Transparenz braucht es z. B. bezüglich des so genannten "security lending", also über das Volumen von ausgeliehenen Aktien, die zwecks Herbeiführung von Baissen verkauft werden, um sie dann mit Gewinn zu tieferen Preisen zurückzukaufen.
Jedenfalls sehe ich dem vom Kommissionspostulat angeforderten Bericht mit Interesse entgegen, wobei meines Erachtens entgegen dem Antrag Saudan auch Ziffer 2 des Postulates überwiesen werden kann. Es geht dabei ja vorerst nur um einen Bericht und um nichts Weiteres.
Wenn unsere obligatorisch zu entrichtenden Vorsorgegelder auch künftig im Aktienmarkt platziert werden sollen - das soll so bleiben -, dann müssen Anlegerschutz und Finanzmarktaufsicht so konzipiert sein, dass diese Gelder möglichst nicht zum Spielball global agierender Finanzakrobaten werden können. Die Vorsorgesparer der zweiten Säule müssen wieder volles Vertrauen haben können, dass ihre Gelder sicher angelegt sind, aber auch eine Rendite abwerfen, die - wenn möglich deutlich - über der Inflationsrate liegt.
Schliesslich noch zu Ziffer 5 meiner Interpellation betreffend die fiskalische Belastung der Pensionskassengelder durch die Umsatzabgabe. Da hat unser Rat ja letzte Woche einen Entscheid gefällt, der am Ist-Zustand festhält. Ich bedaure diesen Entscheid, möchte aber gleichzeitig der Hoffnung Ausdruck geben, dass es in unserem Rat trotzdem zumindest als Ziel anerkannt wird, die gesetzlich abverlangten Vorsorgegelder möglichst nicht auch noch durch den Bundesfiskus schmälern zu lassen.
So viel zu meiner Interpellation. Ich danke nochmals, dass sie für dringlich erklärt worden und heute zur Behandlung gekommen ist.