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Teuscher Franziska · Nationalrat · 1999-12-09

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 1999-12-09

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion hat die Motion zur Abschaffung des Nachrichtendienstes im letzten August eingereicht, als der Fall Bellasi Schlagzeilen machte. Seit unserer Debatte im letzten August über Bellasi hier im Rat ist einiges passiert: Dino Bellasi hat die [PAGE 2468] Beschuldigungen gegen seine Vorgesetzten widerrufen, und Peter Regli wurde in einer nicht sehr umfassenden Untersuchung reingewaschen. Die Voraussetzungen scheinen also günstig, um den Fall Bellasi ad acta zu legen. Die grüne Fraktion sieht dies anders: Der Fall Bellasi war für uns - unabhängig von seinem Ausgang - wieder einmal Anlass, grundsätzlich über den Nachrichtendienst nachzudenken. Der Fall Bellasi war die Bestätigung unserer These: Der Nachrichtendienst muss ersatzlos aufgelöst werden. Der Nachrichtendienst ist eine Blackbox, für welche es in einem demokratischen Staat keinen Platz hat. Verschiedene Skandale verdeutlichen, dass der Nachrichtendienst nicht genügend kontrolliert wurde und auch nicht genügend zu kontrollieren ist. Beispielsweise gehört der Pilotenaustausch mit dem Apartheidregime von Südafrika dazu; Bundesrat Villiger hat dazumal als EMD-Vorsteher gesagt, dieser Pilotenaustausch sei der mangelhaften Sensibilität der Achtzigerjahre zuzuschreiben. Doch die Südafrika-Connections gingen in den Neunzigerjahren weiter. Ebenso ungeklärt für die Öffentlichkeit blieb die Uran-Affäre, bei der ein Waffenhändler und V-Mann des Nachrichtendienstes zehn Kilogramm Uran an einer Autobahnraststätte deponierte - was dem Chef des Nachrichtendienstes bekannt war!

Eines steht fest: Dort, wo alles Handeln als geheim bezeichnet wird, liegt der Nährboden für Kriminalität. Die Grünen fordern daher die vollständige Abschaffung des Nachrichtendienstes, denn der ganze Apparat ist politisch untragbar.

Die Antwort des Bundesrates auf unsere Motion ist inhaltlich dürftig ausgefallen. In fünf Punkten führt der Bundesrat nur altbekannte Dinge auf, die wenig mit dem Inhalt der Motion zu tun haben. Einzig am Schluss weist der Bundesrat darauf hin, dass der Nachrichtendienst aus demokratischer und staatspolitischer Sicht hoch sensibel sei und dass der Bundesrat gedenke, seine Kontrollfunktion verstärkt wahrzunehmen. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass er auf einen leistungsfähigen Nachrichtendienst angewiesen ist. Nur so könnten der Regierung die Grundlagen geliefert werden, die sie braucht, um umfassende Lagebeurteilungen vorzunehmen.

Aber zur Beschaffung solcher Unterlagen ist ein geheimer Nachrichtendienst fehl am Platz. Diese Arbeit könnte zum Beispiel viel effizienter durch kompetente Fachleute gemacht werden, die in den Botschaften arbeiten. Gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind geheime Daten, wie sie vom Nachrichtendienst gesammelt werden, unbrauchbar, da sie nicht justiziabel sind. Die Qualität der Information des Nachrichtendienstes wird notwendigerweise unterschiedlich bleiben. Selbst ein grosser Geheimdienst, wie dies z. B. der deutsche Bundesnachrichtendienst mit seinen 6000 Bediensteten, einer Vielzahl von V-Leuten und einem ausgedehnten elektronischen Überwachungssystem ist, bringt nach Aussagen von deutschen Polizisten und Zollbeamten sehr wenig verwertbare Information. Der deutsche Ex-Bundeskanzler Kohl bemerkte zu Recht, dass er aus der täglichen Lektüre der Zeitung mehr erfahre als aus den Nachrichten des Bundesnachrichtendienstes.

Bleibt zum Schluss - als letzter Rettungsversuch - noch die Idee, den Nachrichtendienst zu "zivilisieren" und ihn der Bundeskanzlei zu unterstellen. Doch das würde auch nichts bringen. Das Tätigkeitsfeld des Nachrichtendienstes würde noch ausgeweitet, die Arbeitsweise würde aber dieselbe bleiben. Heute gilt es, den geheimen Nachrichtendienst als Fremdkörper in unserer Demokratie abzuschaffen. Auf geheime Informationsbeschaffung kann getrost verzichtet werden. Deshalb verlangen wir die Abschaffung des Nachrichtendienstes. Wir wollen nicht, dass geheim bleibt, wer welche Meinung dazu hat; deshalb verlangen wir die Abstimmung unter Namensaufruf.