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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-07

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-07

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich mich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie bereit sind, die Differenzbereinigung der Räte in der jetzigen Wintersession durchzuführen. Der sogenannte Go-live-Termin für das Schengener Informationssystem wird voraussichtlich der 28. Dezember 2021 sein. Wenn die Schweiz diesen Termin für den ganzen Schengen-Raum nicht gefährden will, ist der Zeitplan tatsächlich sehr eng.

Eine Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit und der Sicherheit im Schengen-Raum ist weiterhin nötig. Das verdeutlicht beispielsweise der Terroranschlag von Wien: Dort hat sich gezeigt, dass der Attentäter über ein dichtes Netzwerk in Deutschland verfügt, aber auch Kontakte in die Schweiz gepflegt hat. Dieses Netzwerk wird zurzeit von den österreichischen Behörden untersucht.

Auch ist es weiterhin notwendig, den Vollzug der Landesverweisungen und der Rückkehrentscheide zu verbessern sowie die Schwächsten vor Ausbeutung und Menschenhandel zu schützen. Nationalrat Flach hat hier treffend auf die Neuerung der verdeckten Fahndung, d. h. auf die versteckte Ausschreibung im SIS, hingewiesen.

Die Schweiz profitiert aufgrund ihrer geografischen Lage und als Schengen-assoziiertes Land direkt von diesen Massnahmen. Eine der getroffenen Massnahmen ist die Überarbeitung des SIS. Die SIS-Weiterentwicklung bringt punktuelle Verbesserungen sowie neue Ausschreibungs- und angemessene Zugriffsmöglichkeiten für die Schweizer Behörden. Sie verbessert den Vollzug der Landesverweisung und der Rückkehrentscheide.

Erlauben Sie mir noch zwei, drei Sätze zum Nichteintretensantrag: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Sollten Sie heute nicht eintreten - das wurde bereits gesagt -, dann wäre diese Ablehnung der Vorlage 2 endgültig. Wird eine Schengen-Weiterentwicklung nämlich abgelehnt, würde und müsste die Schweiz den Schengen-Verbund verlassen.

Herr Fivaz hat über die Nachteile von Schengen gesprochen, die seiner Ansicht nach und nach Ansicht der grünen Fraktion bestehen. Ich möchte aber auf etwas hinweisen: Wenn Sie den Wert der Personenfreizügigkeit und der Reisefreiheit betonen, so ist eben Schengen das Gegenstück dazu. Schengen war von Anfang an als Ausgleichsmassnahme für die Reisefreiheit und Personenfreizügigkeit innerhalb des europäischen Raums gedacht.

Gewisse Punkte, welche im September im Zentrum der Debatte hier im Nationalrat standen, wurden auch im Ständerat letzte Woche wieder aufgenommen. Heute Nachmittag hat Ihre vorberatende Kommission die Vorlage 2 zum SIS erneut beraten und ihr zugestimmt. So wurden denn neben dem Antrag des Bundesrates im Ständerat auch zwei Änderungsanträge angenommen, mit welchen der Bundesrat einverstanden ist.

Der eine Antrag betrifft die Nichtunterstellung der Rückführungsrichtlinie unter die Landesverweisung. Der Bundesrat kann diesen Antrag unterstützen. Ich möchte aber hier nochmals betonen, dass die vorliegende Weiterentwicklung des SIS keine Auswirkungen auf die Anordnung der Landesverweisung hat: Diese richtet sich weiterhin nach dem Schweizer Recht. Es geht einzig darum, sicherzustellen, dass zukünftig auch die mit der Landesverweisung verbundenen Rückkehrentscheide im SIS ausgeschrieben werden können. Auch wenn dieser Antrag angenommen wird, werden die Schweizer Behörden weiterhin Landesverweise im SIS ausschreiben.

Der andere Antrag betrifft den Datenschutz. Es sollen Bestimmungen in die Vorlage aufgenommen werden, welche die Aufsichtsfunktion des Edöb und die Zusammenarbeit mit den kantonalen und europäischen Stellen auf Gesetzesstufe verankern. Der Bundesrat befürwortet diesen Antrag ebenfalls. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Ständerates, wonach der Edöb eine sehr wichtige Überwachungsfunktion bei der Ausgestaltung und beim Betrieb der IT-Systeme von Schengen und Dublin hat.

Ich komme zum Schluss: Ich möchte nochmals betonen, dass das SIS eines der zentralsten Instrumente für die Gewährleistung der Sicherheit im Schengen-Raum ist und in diesem Sinne auch für die Schweiz unabdingbar geworden ist. Das SIS erleichtert und ermöglicht die tägliche Arbeit von Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden. Zudem erinnere ich daran, dass bei jeder Ausschreibung im SIS eine individuelle Bewertung und eine Prüfung der [PAGE 2313] Verhältnismässigkeit stattfinden. Ein Verzicht auf ein Einreiseverbot ist aus humanitären oder anderen wichtigen Gründen ausdrücklich möglich.

Die vorliegende Weiterentwicklung des SIS sowie die Schengen-Zusammenarbeit sind sinnvoll und notwendig und für die Bekämpfung der Schwerstkriminalität und des Terrorismus sowie die Steuerung der Migration unerlässlich. Die Weiterentwicklung stellt einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus der Schweiz dar.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage 2 einzutreten und dem Ständerat durchgängig zu folgen; der Bundesrat schliesst sich ihm überall an.