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AB 273250

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Meiner Meinung nach beruht der Antrag der Minderheit eigentlich auf einem Irrtum, weil wir buchhalterisch etwas anderes gemacht haben. Die Differenz zwischen dem vorliegenden Kredit und dem Vorjahresvoranschlag ist nämlich das Ergebnis eines technischen Buchhaltungsvorgangs, sprich die Bildung einer nicht finanzwirksamen Abgrenzung in der Höhe von 7 Millionen Franken. Diese Abgrenzung dient bei einer allfälligen Aufhebung der Subventionen dazu, dass man sie auch noch im Folgemonat bezahlen könnte. Wir sind aufgrund unserer Rechnungslegung verpflichtet, diese [PAGE 1233] Abgrenzung vorzunehmen. Auf die Höhe der Auszahlung für die Milchzulagen hat die Abgrenzung indes keinen Einfluss. Die ausbezahlte Zulage für Verkehrsmilch belief sich deshalb nicht auf 149 Millionen Franken, sondern auf 142 Millionen Franken, wie in der Staatsrechnung aufgeführt; die 149 Millionen Franken beinhalteten eben die besagte Abgrenzung.

Wenn Sie also wollen, was Herr Ettlin will, nämlich die Milchzulagen auf der gleichen Höhe belassen, müssen Sie der Mehrheit zustimmen. Es ist etwas kompliziert, das so zu erklären; in einer Tabelle könnte man es besser veranschaulichen. Es ist eben eine Abgrenzung, die nicht finanzwirksam gebildet wird, um die Auszahlung vornehmen zu können. Das Ziel, das Herr Ettlin und die Minderheit anstreben, erreichen Sie mit der Mehrheit. Wenn Sie den Betrag aufstocken würden, gäbe es 7 Millionen Franken mehr, und das war ja nicht die Absicht der Minderheit.

Folglich bitte ich Sie, hier bei der Mehrheit zu bleiben.

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