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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2020-12-07

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-07

Wortprotokoll

Ich spreche für die Kommission und werde sowohl zum Geschäft als auch zum Minderheitsantrag sprechen. Beim Geschäft unterscheide ich zwischen dem Teil, der bleibt, und dem Teil, der ändert.

Was bleibt, ist einerseits, dass die Sicherheit der Schweiz weiterhin gewahrt werden soll, dass die Kontrollen der Aussengrenzen des Schengen-Raums verbessert werden; die Zusammenarbeit der nationalen Sicherheits- und Migrationsbehörden soll ebenfalls verbessert werden. Wie wir bereits ausgeführt haben, ist das SIS unverzichtbar für die Schweiz, es erleichtert die Arbeit der Polizei- und Grenzkontrollbehörden. Auch die Fahndung nach Personen, die verdächtigt werden, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein, wird verbessert. Es ist nicht lange her, dass wieder Terrorangriffe - auch in der Schweiz - verübt wurden. Das muss nicht sein. Ein Blick nach Lugano macht betroffen und fordert die Kommission wie auch das Parlament auf, zu handeln.

Was ändert? Der Bundesbeschluss 1 wurde bereits behandelt, er ist bereit für die Schlussabstimmung. Der Bundesbeschluss 2 zum SIS wurde, wie es der Präsident gesagt hat, abgelehnt. Die Kommission hat die Beratung wieder aufgenommen. Sie hat den Nichteintretensantrag behandelt und ihn mit 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Dieser Nichteintretensantrag war dadurch motiviert, dass die Asylgesetzgebung verschlechtert wurde und deshalb das Geschäft nicht behandelt werden sollte. Die Kommission hat weiter die zwei wesentlichen Punkte diskutiert, die auch von der Schwesterkommission und vom Ständerat beraten wurden. Es geht erstens um die Bedenken zum Datenschutz und zweitens um den Vollzug der Landesverweisung im Zusammenhang mit der EU-Rückführungsrichtlinie. Beide Punkte wurden im Ständerat angenommen und liegen jetzt auch zum Entscheid vor.

Zum Datenschutz: Die Bedenken, dass der Datenschutz nicht gewahrt werde, wurden aufgenommen. Deshalb wird jetzt die Aufsicht über die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit Schengen zusammengenommen, und das in drei Punkten: Erstens sollen Bund und Kantone innerstaatlich die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Datenschutz verstärken. Zweitens soll der Edöb interstaatlich mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragen zusammenarbeiten. Drittens - das ist wichtig - soll der Edöb auch die personenbezogenen Daten beaufsichtigen.

Die Kommission kann diese Ergänzungen begrüssen und empfiehlt Ihnen, diese unverändert anzunehmen.

Zum zweiten Punkt, dem Vollzug der Landesverweisung: Das oberste Ziel der Rückführungsrichtlinie ist, dass eine in einem Staat ausgesprochene Landesverweisung für einen Drittstaatsangehörigen im ganzen Schengen-Raum gilt. Bei dieser Vorlage geht es jetzt darum - und das ist nun gewährleistet -, dass die Rückkehrentscheide als rechtskräftige Landesverweisungen im SIS ausgeschrieben werden, was eben der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in der Schweiz dient. Wenn Rückkehrentscheide nicht im SIS ausgeschrieben werden könnten, hätten straffällige Personen, die des Landes verwiesen werden, die Möglichkeit, im Schengen-Raum unterzutauchen. Das will man nicht. Obwohl die Rückführungsrichtlinie nicht ins materielle Recht eingreift, beeinträchtigt sie auch die Anordnung von Landesverweisungen nicht. Mit der neuen Formulierung, wonach die Rückführungsrichtlinie keine Anwendung auf den Vollzug der Landesverweisung findet, ist gesichert, dass es nun auch im Gesetz steht. Die Kommission hat auch diese Ergänzung einstimmig angenommen.

Die Kommission beantragt Ihnen Eintreten, sie hat das Geschäft in der Gesamtabstimmung mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen und empfiehlt Ihnen, das Entsprechende zu tun. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Schweiz und leisten auch einen Beitrag, dass das SIS ratifiziert wird. Wir können diesmal sagen: nach intensiven Diskussionen.