Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-12-07
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-07
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, es verbleibt bei dieser Vorlage noch eine, für die betroffenen Personen aber wichtige Differenz, nämlich die Frage, ob bei der Erklärung zur Änderung des Geschlechts auf dem Zivilstandsamt im minderjährigen Alter noch die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich ist.
Der Nationalrat hat im Sinn der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung urteilsfähiger Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung auf eine solche Hürde verzichtet, dies im Wissen darum, dass es bei Familien, die ihre Kinder auf diesem schwierigen Weg konstruktiv begleiten, keine Probleme gibt und deshalb gesetzgeberisch auch keine neuen Hürden aufgestellt werden sollen.
Der Ständerat hat nun als Kompromisslösung die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung eingefügt, sofern die erklärende Person das sechzehnte Altersjahr noch nicht vollendet hat. Dieses Entgegenkommen schätzt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, doch die Mehrheit ist überzeugt, dass die realen Probleme von jungen Menschen mit Transidentität oder von intergeschlechtlichen Menschen damit nicht gemildert werden, vor allem nicht, wenn sie nicht auf verständnisvolle Eltern zählen können.
So schreibt heute eine mit konkreten Fällen betraute Kinderanwältin aus Bern: "Die Hürden an die Urteilsfähigkeit sind sehr hoch. Die Urteilsfähigkeit wird von Fachleuten geprüft. Unabhängig davon, ob das Kind oder die jugendliche Person 12- oder 16-jährig ist, ändert dies nichts daran, dass jeder Einzelfall einzeln geprüft werden sollte, auch bei 17-jährigen Jugendlichen. Jegliche Altersgrenze, auch eine vom Bundesgericht festgelegte, wäre willkürlich. Die Selbstbestimmung oder auch die Freiheit muss einer vermeintlichen Rechtssicherheit vorgehen."
Transidentität ist kein Phänomen der Pubertät, sondern zeigt sich schon im frühkindlichen Alter. Je länger Jugendliche zuwarten müssen, desto länger können sich für Betroffene auch Probleme anhäufen, was sich bedauerlicherweise in einer sehr hohen Suizidrate von Betroffenen zeigt. Wenn wir die Erklärung auf Geschlechtsänderung gegenüber den Zivilstandsämtern niederschwellig regeln, haben wir für die Betroffenen, im Sinne der Selbstbestimmung und neuer Lebensperspektiven, vieles gewonnen. Ich bitte Sie deshalb, auf die Stimmen aus der Praxis zu hören und entsprechend den Lebensrealitäten zu legiferieren.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen entschieden, an Ihrem Beschluss festzuhalten, und ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, diesem Entscheid zu folgen.