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Flach Beat · Nationalrat · 2020-12-07

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-12-07

Wortprotokoll

In diesem Block geht es darum, wie diese Konsum- oder Lust- oder Suchtgüter bezeichnet sind und welche Hinweise die Verpackungen an die Konsumentinnen und Konsumenten oder die Süchtigen abgeben sollen. Da sehen Sie gleich schon das Problem, das wir hier haben: Es geht grundsätzlich um ein Produkt, das - wie Herr Dobler richtig gesagt hat - bezüglich Leuten, die alt genug sind, frei verkäuflich und insofern nicht illegal ist. Trotzdem sind wir von der grünliberalen Fraktion der Meinung, wir sollten gerade bei der Verpackung, bei der Werbung, beim Marketing, ein bisschen aufpassen.

Deshalb unterstützen wir bei Artikel 8 die Minderheit Prelicz-Huber. Länder, die bereits neutrale Verpackungen eingeführt haben, machen gute Fortschritte damit. Selbstverständlich [PAGE 2341] sind wir Erwachsenen in diesem Saal alle vollkommen unangreifbar; wir werden nicht motiviert, ein Päckchen zu nehmen, wenn wir nicht rauchen wollen. Ich kann Ihnen aber sagen, als ich als Jüngling zum ersten Mal ein Päckchen Zigaretten am Kiosk gekauft habe, habe ich zu einem schwarzen mit den aufgedruckten goldenen Buchstaben "JPS" gegriffen und dachte, damit sähe ich in der Beiz wahrscheinlich am coolsten aus. Darum, glaube ich, macht es durchaus Sinn, wenn man ein Augenmerk auf die Verpackung legt.

Bei Artikel 10 werden wir jedoch dann der Minderheit Aeschi Thomas folgen. Eine Mehrheit bei uns ist der Meinung, dass es Sinn macht, auf die Packungen zu schreiben, wie gross der Anteil an Teer oder Nikotin im jeweiligen Produkt tatsächlich ist. Das beinhaltet eben beispielsweise auch, dass das bei Snus ebenfalls draufgeschrieben wird und dass die Konsumentinnen und Konsumenten dann auch sehen können, wie stark diese Produkte letztlich sind.

Bei Artikel 12 werden wir der Minderheit Roduit und dem Ständerat zustimmen.

Bei Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b sind wir der Meinung, dass hier wahrscheinlich ein redaktioneller Fehler vorliegt, wenn wir der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 10 folgen. Dieser sollte dann behoben werden.

Bei den Artikeln 13, 14 und 15 werden wir der Mehrheit folgen. Es ist heute klar - und ich glaube, darüber gibt es nichts zu streiten -, dass Nikotin und Tabak schädlich sind, dass es wichtig ist, den Konsumentinnen und Konsumenten entsprechend klar und deutlich zu kommunizieren, dass man an Nikotin und Tabak sterben kann. Darum machen diese weichgespülten Formulierungen auf den Zigarettenpäckchen wenig oder gar keinen Sinn. Man sollte klar und deutlich sein.