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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2020-12-08

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-08

Wortprotokoll

Viele werden sich in diesem Jahr, im Jahr des Ausbruchs einer Pandemie, gefragt haben, wieso die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung derart hinterherhinkt. Man las zum Beispiel von Faxgeräten, die im Einsatz seien. Wenn wir ehrlich sind, wird die vorliegende Gesetzesänderung daran nicht viel ändern. Viel wichtiger wird es sein, dass das Schweizervolk im März 2021 das[NB]Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste, das E-ID-Gesetz, annehmen wird. Alles andere bremst die Digitalisierung aus. Die unmittelbaren Vorteile der Digitalisierung sind offensichtlich: Prozesse werden beschleunigt und automatisiert, Transparenz wird schnell und umfassend geschaffen. Gerade in einer Krise ist beides entscheidend.

Die Gründe, wieso die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung noch immer in den Kinderschuhen steckt, sind vielfältig. Einerseits fehlt in der Schweiz, wie erwähnt, eine elektronische Identität. Über deren Einführung können wir im März 2021 endlich abstimmen. Andererseits gibt es verschiedene gesetzliche Hürden, welche die Digitalisierung behindern. Eine dieser konkreten gesetzlichen Hürden liegt im AHV-Gesetz. Wie Sie bestimmt wissen, verfügt jede in der Schweiz versicherte Person über eine AHV-Nummer, welche jeweils nur einmal vergeben ist. Sie ist somit einzigartig. Das geltende Gesetz sieht vor, dass die öffentliche Hand die AHV-Nummer nur dann systematisch verwenden darf, wenn dies in einem Gesetz explizit erlaubt wird. Dies soll nun geändert werden, indem die AHV-Nummer grundsätzlich von allen Ämtern der öffentlichen Verwaltung verwendet werden kann. Dies gilt nicht nur für den Bund, sondern auch für Kantone und Gemeinden.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt diese gesetzliche Anpassung und folgt in allen Anträgen der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Insbesondere ist uns wichtig, dass auch private Akteure wie Versicherungen, welche mit der AHV-Nummer arbeiten, diese verwenden dürfen.

Den Einzelantrag Romano respektive die Forderung des Ständerates, wonach weitere private Akteure diese Nummer verwenden dürfen, haben wir in der Kommission nach der Begründung der Verwaltung nicht mehr ausführlich diskutiert. Einerseits gibt es hier Bedenken bezüglich der Sicherheit, weil die Stellen, die heute die AHV-Nummer verwenden dürfen, hohe Sicherheitsstandards erfüllen müssen, andererseits spricht aber auch vieles für den Antrag, da damit die Abrechnungen und die Kontrollen auf den Baustellen erleichtert werden können.

Wichtig ist mir klarzustellen, dass die AHV-Nummer lediglich zur Identifizierung und verbesserten Verbindung von Datenbanken verwendet werden soll. Aus der AHV-Nummer selbst können keine zusätzlichen Informationen abgelesen werden. Merkmale wie die politische oder religiöse Ausrichtung sind nicht erfasst. Angaben über Einzahlungen in die AHV sind nicht direkt aus der Nummer ablesbar.

Den Sicherheitsbedenken wird in der Botschaft wie folgt begegnet: "Die Sicherheitsvorgaben bezüglich Zugang zu Datenbanken, welche die AHV-Nummer enthalten, betreffen Authentifizierung, Datenübertragung, Verschlüsselung, Virenschutz und Firewalls sowie Aufzeichnung und Auswertung von wichtigen Abläufen innerhalb der Informatiksysteme. Indem die verwendenden Behörden zur Einhaltung dieser Begleitmassnahmen verpflichtet sind, dient die Vorlage auch der generellen Steigerung der Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung."

Wir Freisinnigen sind der Überzeugung, und diese Vorlage zeigt es, dass die Digitalisierung und der Föderalismus kein Widerspruch sind - im Gegenteil: Dank der Digitalisierung können verschiedene Ämter auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen einfacher miteinander kommunizieren und die Aufgaben, für welche sie zuständig sind, besser erledigen. Die Digitalisierung kann somit zur Stärkung der jeweiligen Verantwortlichkeiten führen.

Die FDP-Liberale Fraktion ist sich aber auch bewusst, dass mit dieser Gesetzesänderung nicht der Digitalisierungsturbo gezündet wird. Es braucht dafür die elektronische Identität, über welche wir im März abstimmen werden. Nur mit der elektronischen Identität kann der Staat seine [PAGE 2348] Dienstleistungen auch konsequent online anbieten und so näher an der Bürgerin und am Bürger sein.

Wer es also mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ernst meint, muss in der Konsequenz das vorliegende Projekt unterstützen. Ich lade Sie alle zudem ein, sich in den kommenden Tagen und Wochen stark für die elektronische Identität einzusetzen, um endlich aus dem digitalen Steinzeitalter herauszukommen.

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