Stark Jakob · Ständerat · 2020-12-08
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-08
Wortprotokoll
Ich bin mir bewusst, dass ich mich vielleicht dem Vorwurf der Verharmlosung der in den Magglinger Protokollen beschriebenen Zustände aussetze, wenn ich Ihnen mit meiner Minderheit empfehle, die Motion abzulehnen. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass die Betroffenheit über die alarmierenden Berichte der ehemaligen Spitzenturnerinnen mindestens gleich überzeugend in einer vertieften Beschäftigung mit der Thematik zum Ausdruck kommen kann, wie wenn man einen in der Kommission im Dringlichkeitsverfahren beschlossenen Vorstoss durchwinkt.
Missbräuche und Misshandlungen, wie sie die jungen Spitzenturnerinnen erlebt haben, sind auch die Folge eines fokussierten Leistungsdenkens im Spitzensport. Dieses Leistungsprimat ist gesellschaftlich breit anerkannt; da müssen wir alle auch in den Spiegel schauen. Wer es dann schafft, international mit seinen Leistungen zu glänzen, erhält grosse Aufmerksamkeit und viel Beifall. Das Gleiche gilt auch für das Umfeld der Athletinnen und Athleten. Dadurch können die Trainerinnen und Trainer dazu verleitet werden, für den Erfolg auch menschenunwürdige Methoden anzuwenden. Diese Gefahren sind nicht neu, weshalb Swiss Olympic und das Bundesamt für Sport eine Ethik-Charta mit neun Prinzipien für gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport erlassen haben. Wir haben es vom Kommissionspräsidenten gehört: Als Dachverband des organisierten Sports in der Schweiz hat Swiss Olympic alle 81 angeschlossenen Sportverbände verpflichtet, jeweils eine unabhängige Meldestelle für Verstösse gegen diese Ethik-Charta sowie gegen den Code of Conduct einzurichten.
Dass dies nicht gut funktioniert, ist nicht erst seit dem Versagen des Schweizerischen Turnverbandes im Falle der Spitzenturnerinnen bekannt. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, dass Swiss Olympic schon vorher drei Gutachten in Auftrag gegeben hat, deren Ergebnisse mittlerweile vorliegen. Die drei Gutachten sind übereinstimmend zum Schluss gekommen, dass auf Meldestellen in jedem der 81 Verbände verzichtet und eine einzige, unabhängige, nationale Meldestelle geschaffen werden soll.
Die vorliegende Motion rennt also offene Türen ein. Sollte man, frau ihr dennoch zustimmen, im Sinne von "doppelt genäht hält besser"? Nein, es gibt zwei gute Gründe, dies nicht zu tun.
Der erste Grund ist die Respektierung der Subsidiarität. Swiss Olympic, der Dachverband des Schweizer Sports, hat die Vorarbeiten zur Schaffung einer unabhängigen nationalen Meldestelle für Missbräuche und Misshandlungen im Spitzensport bereits aufgenommen. Da braucht es den Bund beziehungsweise das Bundesamt für Sport als guten Partner und kritischen Begleiter, aber nicht als Lokomotive. Es ist nicht nötig, dass der Bund eine nationale Meldestelle schafft. Swiss Olympic hat bei der Schaffung der Stiftung Antidoping Schweiz seine Umsetzungsstärke bewiesen.
Der zweite Grund ist: Wir sollten Swiss Olympic jetzt nicht bremsen und sollten einen Zeitverlust vermeiden. Es darf davon ausgegangen werden, dass die unabhängige nationale Meldestelle im Jahr 2022 starten wird. Dazu sind diverse Arbeiten auf verschiedenen Stufen nötig, unter anderem voraussichtlich auch diverse Statutenanpassungen aller 81 Verbände. Bei einer Annahme der Motion wäre nun plötzlich der Bund im Lead, was die Eigenverantwortung von Swiss Olympic empfindlich schwächen würde. Die Zuständigkeiten müssten zuerst neu geklärt werden, wodurch viel wertvolle Zeit verloren ginge und sich der Start der Meldestelle voraussichtlich deutlich verzögern würde. Das wäre genau das Gegenteil dessen, was die Motion will.
Ich beantrage Ihnen deshalb namens der Minderheit, diese Motion abzulehnen.