AB 273551
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-08
Wortprotokoll
Ihre SGK hat am 9. Oktober den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über soziale Sicherheit beraten. Mit 17 zu 7 Stimmen wurde dieser von der SGK in der Gesamtabstimmung angenommen. Lassen Sie mich einige Fakten darlegen:
Bosnien und Herzegowina ist der letzte Nachfolgestaat des ehemaligen Jugoslawien, der derzeit noch ohne separates Abkommen mit der Schweiz ist. Er ist ohne eigenständiges bilaterales Abkommen mit der Schweiz. Das Abkommen ist ganz zugeschnitten auf die Gesetzgebungen der beiden Vertragspartner. Geklärt wird in diesem Abkommen die Gleichbehandlung, insbesondere bei der Anrechnung von Rentenzeiten. Des Weiteren wurde uns von der Verwaltung dargelegt, dass durch ein neues Element, das sich bereits bei anderen Staaten bewährt hat, eine deutliche Verbesserung der Betrugsbekämpfung möglich ist. Dem Bund entstehen gemäss den Vertretern der Verwaltung keine nennenswerten Mehrkosten.
Eine Minderheit möchte nicht auf die Vorlage eintreten. Sie befürchtet bei einer Totalisierung einen Anstieg der Kosten und eine weitere Ausweitung bezüglich des Sozialsystems. Die Mehrheit dagegen argumentiert in der Richtung, dass Menschen, die in der Schweiz arbeiten oder gearbeitet haben, auch abgesichert sein sollen. Andere Befürworter lehnen migrationspolitische Diskussionen in diesem Zusammenhang ab und sprechen von einer nachvollziehbaren technischen Adaption.
Weiter wurde ins Feld geführt, dass dieses Abkommen der letzte Baustein eines Pakts mit einer gesamten Region sein soll. Von der Mehrheit der Kommission ist auch anerkannt worden, dass die Missbrauchsbekämpfung, was uns in diesem Zusammenhang auch immer wichtig ist, gestärkt werden kann. Eine spezielle Klausel erlaubt denn sogar auch, dass in beiden Ländern spezifische Nachforschungen angestellt werden können.
Zu den Fakten: Momentan leben - gemäss Botschaft - 29[NB]000 Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Bosnien und Herzegowina in der Schweiz, während 815 Schweizerinnen und Schweizer in Bosnien und Herzegowina leben.
Ich wiederhole es: Die SGK empfiehlt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen, dem Projekt zuzustimmen. Eintreten wurde von der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen.