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Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-10-02

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Herr Bundespräsident, ich habe Ihrer gestrigen Standpauke zu diesem Bereich aufmerksam zugehört. Ich habe aber auch gehört - der Kommissionspräsident hat es jetzt bestätigt -, dass wir uns hier in einem sehr sensiblen Bereich befinden. Sie haben das gestern auch zugegeben. Selbstverständlich bin ich ein Befürworter des NFA und werde es auch bleiben. Gerade für meinen Kanton ist diese Vorlage äusserst wichtig. Aber eines ist auch sicher - das haben Sie in den vergangenen Wochen auch gemerkt -: [PAGE 871] Bei den Behinderten und ihren Organisationen weckt diese Vorlage gewisse Ängste. Sie haben grosse Sorgen, und diese Sorgen müssen wir ernst nehmen. Ich meine, wir müssen nach Lösungen suchen, um den NFA als Ganzes eben nicht zu gefährden - darum geht es mir. Ich meine, mein Antrag zielt darauf hin, dass wir die Substanz des NFA eben nicht gefährden, aber für die Behinderten und ihre Organisationen eine Brücke bauen.

Warum haben die Behinderten und ihre Organisationen vor allem Sorgen und Nöte mit dieser Bestimmung in Artikel 112b?

1. Es wird immer wieder gesagt - es war heute Morgen auch wieder zu hören -, dass der NFA den Kantonen vermehrt zusätzliche ungebundene Mittel in Aussicht stelle. Gleichzeitig müssen wir aber auch sagen, dass für die Behinderteneinrichtungen Leistungen der IV in der Grössenordnung von über 1 Milliarde Franken wegfallen. Ich stimme der Aussage auch zu, dass eine Kantonalisierung nicht a priori ein Schlechterstellung der Behinderten und ihrer Organisationen bedeuten wird, und bin sogar davon überzeugt. Aber es besteht eben die Möglichkeit, dass insbesondere in den finanzschwachen Kantonen die Aussicht auf eine Verschlechterung der Situation natürlich durchaus gegeben ist. Wenn man dann in verschiedenen - kantonalbankgeschädigten und anderen - Kantonen die Sparprogramme anschaut, kommen z. B. bei einer gesamthaften Leistungskürzung natürlich auch diese Bereiche unter den "Rasenmäher".

Und genau in diesem Spannungsfeld orten die Behinderten und ihre Organisationen die Gefahren für ihre Zukunft, und diese Zukunftsängste müssen wir ernst nehmen. Denn mit der total revidierten Bundesverfassung wird eigentlich der Auftrag des Bundes zur Eingliederung der Behinderten noch verstärkt. Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung besagt ganz klar, dass der Bund beauftragt ist, Menschen mit einer Behinderung nicht zu diskriminieren. Und mit Absatz 4 wird der Gesetzgeber aufgefordert, Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vorzusehen.

Und ausgerechnet im heutigen Zeitpunkt, da erstmals griffige Instrumente für eine kohärente nationale Behindertenpolitik am Entstehen sind, soll das soziale Netzwerk für Menschen mit Behinderungen mindestens zum Teil zerrissen und damit ein im Grossen und Ganzen funktionierendes Integrationssystem aufs Spiel gesetzt werden, indem erhebliche Aufgaben dem Bund entzogen und den Kantonen übertragen werden sollen! Nichts anderes könnte die Folge der vom Bundesrat beantragten totalen Kantonalisierung der Beiträge an den Bau und den Betrieb von Behinderteneinrichtungen sein.

Auch wenn Sie den Antrag der Kommission zu Artikel 112b mit der Übergangsbestimmung von Artikel 197 Ziffer 3 kombinieren, wird es nicht besser. Sie müssen sehen, dass diese drei Jahre die Sache für die Kantone und für die Behinderten und ihre Einrichtungen nicht besser machen. Man muss ja die Frage stellen: Was ist nach drei Jahren? Was geschieht innerhalb dieser drei Jahre, wenn die Kantone nicht in der Lage sind, diese Aufgaben zu erfüllen? Die Beiträge der IV an Einrichtung, Ausbau, Erneuerung und Betrieb von Wohnheimen und Eingliederungsstätten für behinderte Personen stellen einen der wichtigen und tragenden Grundpfeiler der nationalen sozialen Sicherheit dar. Weil die Finanzierung der Einrichtungen an einheitliche Standards und Regelungen gebunden ist, schafft die eidgenössische Invalidenversicherung landesweit einheitliche Voraussetzungen und Transparenz, genau gleich wie dies auch bei den individuellen Versicherungsleistungen der Fall ist. Beide Leistungsarten ergänzen sich. Deshalb ist es eben etwas system- und sachfremd, wenn man hier nun unterschiedliche Zuständigkeitsebenen schaffen will.

2. Eine Optimierung des Angebotes ist nicht zu erreichen. Eine Kantonalisierung der Finanzierung lässt sich mit sachlichen Argumenten nicht begründen. Es ist weder für die Einrichtungen noch für die Kunden eine Optimierung des Angebotes zu erwarten. Es kann höchstens zu einem Abbau - der eben befürchtet wird - oder zu einer Verschlechterung der Leistungen kommen. Die teilweise strapazierten kantonalen Haushalte lassen dies vermuten. Ich habe schon am Anfang gesagt, es geht vor allem um einzelne Kantone, die eben als finanzschwach gelten und Mühe haben, die Finanzen in Ordnung zu behalten.

3. Eine Aufgabenentflechtung wird nicht realisiert. Carlo Schmid hat diese Aufgabenentflechtung gestern auch in Bezug auf die Föderalismusreform eindrücklich erklärt. Aber hier haben wir es nicht mit einer Aufgabenentflechtung zu tun. Der Bund macht den Kantonen durch eine Rahmengesetzgebung Vorschriften, er wird aber nichts mehr bezahlen. Eine Entflechtung der Aufgaben ist dadurch nicht zu erreichen, im Gegenteil: Auf Bundesebene werden die Vorgaben gesetzt, die kantonale Ebene muss diese umsetzen und bezahlen. Es ist fraglich, ob sich die Kantone durch den Bund etwas vorschreiben lassen, etwa durch die Genehmigungspflicht ihrer Kompetenz, ohne gleichzeitig Abgeltung zu verlangen. Selbst wenn das ganze System so funktioniert, wie es uns Kollege Schmid gestern eindrücklich erklärt hat - in diesem Bereich ist das eben nicht der Fall.

4. Die Fassung des Bundesrates und der Kommission führt nach meiner Überzeugung zu einer Aufblähung der administrativen Strukturen statt zu mehr Effizienz. Anstelle einer einigermassen kohärenten nationalen Behindertenpolitik, welche durch eine einzige Verwaltungsstelle des Bundes gesteuert wird, soll ein bunter Flickenteppich von 26 kantonalen Konzepten mit entsprechend aufgeblähten Verwaltungseinheiten entstehen. Daher soll die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren eine koordinierende Aufgabe übernehmen, womit eine zusätzliche Instanz mit entsprechendem Personal für die Umsetzung geschaffen wird.

5. Die Fassung des Bundesrates und der Kommission führt für die behinderten Menschen auch zu einem Abbau des Rechtsschutzes und zu einer Einschränkung ihrer Wahlfreiheit. Die Menschen mit Behinderung und deren Organisationen werden die Rechte und die Anliegen inskünftig auf drei Ebenen vertreten müssen: auf Bundesebene im Zusammenhang mit dem Fachgremium für die kantonalen Konzepte, auf der interkantonalen Ebene mit der Sozialdirektorenkonferenz für die interkantonalen Vereinbarungen sowie auf 26 kantonalen Ebenen. Bei einer Teilkantonalisierung ist das jedem Menschen gemäss Bundesverfassung zustehende Recht auf freie Wahl des Wohn- und Arbeitsortes nicht mehr gesichert. Aus Kostengründen und mangels genügender Koordination dürften die Kantone vermehrt dazu übergehen, behinderten Menschen vorzuschreiben, wo sie wohnen und arbeiten dürfen. Nicht die Lebensqualität der Personen wird dabei das Kriterium sein, sondern die Belastung der kantonalen Finanzen. Bereits heute haben wir die Situation, Herr Bundespräsident, dass es Fälle gibt, in denen behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, die aus der Heimvereinbarung entstandenen Kosten dem Fürsorgeamt ihrer Wohngemeinde rückerstatten müssen.

Mein Antrag wird die Konzeption und die Substanz des NFA nicht infrage stellen. Mit ihm will ich ja nur dafür sorgen, dass der Bund in Notlagen - das Gesetz muss natürlich dann die Einzelheiten regeln - bei den finanzschwachen Kantonen einsteigen muss, wenn diese die Mittel nicht mehr zur Verfügung stellen können. Wir haben nach wie vor eine klare Aufgabenzuteilung, die nicht verwischt wird. Das Konzept, das der Bundesrat vorschlägt, bleibt bestehen, aber der Bund wird, Herr Bundespräsident, in Notlagen subsidiär in die Pflicht genommen. Er wird also, bevor er sich "verabschiedet", zum "Rockzipfel" für die finanzschwachen Kantone. Es ist für die Behinderten und deren Organisationen wichtig, dass der Bund in Notlagen immer noch da ist. Das wäre eine Art von Libero-Funktion des Bundes, eine Notbremse vor allem für die finanzschwachen Kantone. Sie könnten an den Bund gelangen - das Gesetz muss die Einzelheiten regeln -, wenn die eigene Finanzkraft für die behinderten Menschen nicht ausreichen würde.

Mit diesem Antrag können wir für die behinderten Menschen und deren Organisationen eine Brücke bauen. Es ist ein moderater Vorschlag, ein Kompromissvorschlag. Eines muss man sehen: Diese Verfassungsbestimmungen unterliegen auch noch der Volksabstimmung. Ich glaube, dass wir mit [PAGE 872] diesem Antrag die Behinderten und ihre Organisationen doch noch auf unsere Seite ziehen können, damit sie trotz Einbussen, trotz Kantonalisierung diesem NFA auch zustimmen können - weil der Bund eben in Notsituationen quasi noch als Libero da ist.