Mäder Jörg · Nationalrat · 2020-12-08
Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-12-08
Wortprotokoll
Gerne nehme ich aus Sicht der Kommission Stellung zu den einzelnen Minderheitsanträgen.
Zum Minderheitsantrag Porchet bezüglich Artikel 8 Absatz[NB]9: Die Minderheit möchte den Eigenanbau und den privaten Konsum zu medizinischen Zwecken gestatten, sofern sie unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Die Kommissionsmehrheit möchte dem Cannabis als Arzneimittel möglichst keine Sonderstellung geben. Das Gestatten von Eigenanbau wäre aber gerade eine solche. Zudem ist in diesem Fall auch die Einhaltung von Qualität und Dosierung nicht gegeben. Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Die Minderheit Herzog Verena zu Artikel 11 Absatz 1ter möchte verbieten, dass Cannabis in Form von Raucherwaren abgegeben wird, insbesondere da Rauchen bekanntlich alles andere als gesund ist. Die Kommission ist in der Mehrheit aber klar der Meinung, dass die Therapiefreiheit der Ärzteschaft nicht eingeschränkt werden soll. Zudem ist es grundsätzlich die Aufgabe der Ärzte, die Verabreichungsform so zu wählen, dass einerseits die beste Wirkung erzielt, andererseits aber nur minimale Nebenwirkungen verursacht werden. Man kann also davon ausgehen, dass Ärzte das Rauchen von Cannabis nur dann verordnen, wenn andere Optionen nicht funktionieren. Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Zu guter Letzt möchte eine Minderheit Herzog Verena einen Artikel 18bis einfügen, der Patienten verpflichtet, bei behördlichen Kontrollen das entsprechende Rezept vorzuweisen. Auch das würde eine unnötige Sonderstellung von Cannabis darstellen. Es wäre das einzige rezeptpflichtige Medikament, das eine solche Sonderbehandlung bekäme. Rezepte sind gegenüber den Apotheken vorzuweisen, nicht gegenüber Behörden. Zudem gibt es auch für die Magistralrezeptur - also bei von der Apotheke spezifisch zubereiteten Produkten - klare Kennzeichnungsvorschriften, die das Medikament genügend klar als ein solches deklarieren. Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Insgesamt empfiehlt Ihnen die Kommission die Annahme dieser Gesetzesänderung mit 22 zu 3 Stimmen.