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AB 273968

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-09

Wortprotokoll

Beim Minderheitsantrag Bregy zu Artikel 9a bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen. Im Jahr 2020 sollte es doch möglich sein, Autobahnvignetten entweder beim Grenzübertritt oder elektronisch zu lösen und somit keine Verkaufsstellen im Ausland mehr aufrechterhalten zu müssen. Die Minderheit von Herrn Bregy kostet uns 8 Millionen Franken; das sind die Provisionen, die wir heute für den Verkauf der Vignetten im Ausland bezahlen. Nie wieder werden Sie 8 Millionen Franken so einfach einsparen können wie hier, indem Sie der Mehrheit zustimmen. In Anbetracht der Möglichkeiten, die uns anderswo zur Verfügung stehen, ist es einfach nicht nötig, weiterhin im Ausland Vignetten zu verkaufen. Im Jahr 2020 kann man das wirklich eleganter und - für die Bezüger - praktischer lösen. Das wäre also die Mehrheit. [PAGE 2407]

Bei Artikel 11 zu den Kontrollen können wir grundsätzlich mit Ihrer Kommissionsmehrheit leben. Ihr Antrag gleicht sich im Grunde genommen unserem Entwurf an. Die Eidgenössische Zollverwaltung und die Kantone können entweder Anlagen einsetzen - damit würden die Kontrollen eher automatisiert, indem man die Anlagen einfach einschaltet, was durchaus möglich wäre - oder mobile Kontrollen durchführen. Letztere würden dann eher stichprobenartig erfolgen, weil man ja nicht immer überall sein kann. Es geht hier einfach darum zu verhindern, dass Leute ohne Autobahnvignette auf der Autobahn fahren; das muss ja in unser aller Interesse sein. Wenn Sie die Vignette bezahlen, möchten Sie ja auch, dass derjenige, der vor oder hinter Ihnen fährt, die Vignette ebenfalls bezahlt hat. Jemand muss das kontrollieren, und in diesem Artikel wären die Mittel zur Kontrolle entsprechend aufgelistet.

Mit der Ergänzung der Mehrheit Ihrer Kommission können wir leben. Damit wären sowohl automatisierte als auch stichprobenartige, mobile Kontrollen abgedeckt.

In dem Sinne bitte ich Sie, den Mehrheitsantrag anzunehmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.