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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2020-12-09

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-09

Wortprotokoll

Es ist beinahe vollbracht: Die Ehe für alle wird Realität, endlich, 22 Jahre nachdem in diesem Rat das erste Mal die Ehe für alle von Ruth Genner gefordert wurde, 20 Jahre nachdem die Niederlande als erstes Land die Ehe geöffnet haben, nachdem mittlerweile 28 Staaten dasselbe gemacht haben, und nach sieben schleppenden Jahren, welche die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative dauerte. Sie haben das Gesetz vor sich; die Artikel stehen, und sie dürften am 18. Dezember die Schlussabstimmung passieren. Wenn es denn sein sollte, wird die Eheöffnung auch ein Referendum überstehen, weil die Hürden oder die Ablehnung gar nicht in der Bevölkerung, sondern innerhalb dieser Mauern hier bestehen oder bestanden haben.

Das ist auch, was mich nach wie vor nachdenklich stimmt: dass ein Land, das auf seine Innovationen, auf seine wirtschaftliche Pioniertätigkeit so stolz ist und sich gerne darauf beruft, sich mit gesellschaftlichen Reformen dermassen schwertut oder vielleicht auch das politische System dafür wenig geeignet ist. In Westeuropa kennt neben der Schweiz gerade mal noch Italien unterschiedliche Gesetze für heterosexuelle und homosexuelle Menschen. So vorteilhaft die schweizerische Form von Demokratie sein mag, schützt sie doch vor überhasteten Entscheiden, so schwer tut sie sich mit gesellschaftlichem Wandel, der Gleichstellung der Geschlechter, und damit, diese rechtzeitig in die Gesetzgebung zu integrieren. Die Vorlage erscheint darum wie aus der Zeit gefallen, und das dämpft etwas die grosse Freude.

Nun zu den beiden Differenzen, die noch vorliegen: Der Antrag der Minderheit I (Vogt) ist für uns zwar korrekt, aber vor allem redaktioneller Natur. Wir sind nicht bereit, weitere drei Monate zuzuwarten, um ein Differenzbereinigungsverfahren abzuschliessen, welches materiell für die Menschen nichts ändert. Uns fehlt das Vertrauen, dass es tatsächlich im Dezember noch abgeschlossen werden könnte. Zur zweiten Präzisierung, auf die Herr Vogt in seinem Votum hingewiesen hat: Es wäre tatsächlich schöner, wenn die Ehepartnerin nicht als zweiter Elternteil, sondern als zweite Mutter bezeichnet würde. Wir sind gerne bereit, diese Formulierung dann im Zuge der Anpassung des Abstammungsrechtes anzupassen.

Die Minderheit II (Bregy) finde ich nach wie vor bemerkenswert, weil sie nichts anderes fordert, als dass diese Kinder nicht bereits von Geburt an gleiche Chancen, gleiche Absicherungen, gleiche Rechte haben. Ihre Eltern müssten zuerst eine Stiefkindadoption durchlaufen, und die Kinder hätten rechtlich über die ersten Jahre nur einen Elternteil - und das, obwohl sie nichts anderes sind als geliebte Kinder zweier Eltern, zweier Frauen. Die Annahme dieses Minderheitsantrages bedeutete, dass Sie einer Gruppe von Frauen nicht erlauben und nicht ermöglichen würden, mittels Samenspende ein Kind zu empfangen, selbst wenn das Recht auf Kenntnis der Abstammung gewahrt ist, und das einfach aufgrund der Tatsache, weil die Frau mit einer Frau und nicht mit einem Mann verheiratet ist, weil diese Frau eine Frau liebt. Der Minderheitsantrag würde schliesslich das Recht der Kinder auf Kenntnis der eigenen Abstammung verhindern. Diese Kinder werden trotzdem gezeugt, im Ausland, wo Gesetze liberaler sind, aber Spender unter Umständen anonym bleiben. Dass Sie Werte der Familien und der Ehen hochhalten und gleichzeitig diese Familien von diesen Rechten, dieser Absicherung ausschliessen wollen, das ist für mich das eigentlich Befremdliche. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Mehrheit im Rat hier anders urteilt, wie bereits im Juni.

Ich bitte Sie, den Anträgen der Mehrheit und des Ständerates zu folgen.

Zu guter Letzt möchte ich mich bei zahlreichen Menschen inner- und ausserhalb des Rates für die gute überparteiliche Zusammenarbeit und die grosse Unterstützung bedanken. Auch wenn es ein bisschen zu lange gedauert hat - die Vorlage zeigt doch, was möglich ist, und das stimmt mich weiterhin sehr hoffnungsvoll.