Marti Min Li · Nationalrat · 2020-12-09
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-09
Wortprotokoll
Die Interoperabilitätsvorlage sieht eine Vernetzung der europäischen Informationssysteme vor und will damit effizientere Kontrollen ermöglichen. Dies wird mit einer besseren Bekämpfung von Kriminalität, Terrorismus und illegaler Migration begründet. Die SP-Fraktion hat sich in der Vergangenheit immer im Grundsatz zu den Schengen/Dublin-Abkommen bekannt, und wir sehen auch hier die Notwendigkeit dieser Vorlage. Wir werden daher auf die Vorlage eintreten und ihr am Schluss auch zustimmen.
Es ist allerdings auch kein Geheimnis, dass sich die SP mit den Vorlagen zum Schengen-Recht zunehmend schwertut. Wir sind für eine effiziente Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, aber wir sehen mit Besorgnis die Entwicklung Europas zu einer Festung, die immer mehr Mittel darauf verwendet, jene Menschen zu bekämpfen, deren einziges Verbrechen es ist, eine bessere Zukunft zu suchen. Es sind dies die Müden, die Armen, die geknechteten Massen, die frei zu atmen begehren, wie es im berühmten Gedicht von Emma Lazarus heisst, das auf einer Tafel bei der Freiheitsstatue eingraviert ist. Sie hat dies 1883 geschrieben, und damals waren eben diese Müden und Geknechteten vor allem arme Europäer aus Deutschland, Irland und England, die in den USA ihr Glück in der Auswanderung suchten. Die Europäische Union ist aber nicht als Festung, sondern als Friedensprojekt entstanden. Sie ist aus dem Gedanken geboren, dass Nachbarn besser zusammenarbeiten sollen, als sich zu bekriegen. Darum steht auch für uns der Schutz von Grund- und Menschenrechten im Zentrum. Wir haben diesen Punkt schon in den vergangenen Schengen-Vorlagen betont, und er gilt auch insbesondere für die noch ausstehende Frontex-Vorlage. Wir wollen, dass die Schweiz ihren ganzen Spielraum nutzt und die Auslegung des EU-Rechts nicht nur repressiv versteht. Die Bekämpfung illegaler Migration muss gleichzeitig auch reguläre Migration ermöglichen und das Recht auf Asyl gewährleisten.
Um den Grundrechtsschutz auch hier zu verstärken, habe ich einen Minderheitsantrag eingereicht, um den Diskriminierungsschutz explizit hier zu verankern. Dass eine Gefahr von Diskriminierung bei der Datenbearbeitung besteht, hat der EU-Gesetzgeber auch durchaus aufgenommen und in Artikel 5 der entsprechenden Verordnungen festgehalten. Er hat festgehalten, dass bei der Verarbeitung von Daten Menschen nicht aufgrund von Herkunft, Geschlecht, genetischen Merkmalen oder anderen Voraussetzungen diskriminiert werden dürfen. Es wurde auch explizit darauf hingewiesen, dass in der nationalen Gesetzgebung Massnahmen verankert werden sollen, um eben dieser Diskriminierung vorzubeugen. Frau Bundesrätin Keller-Sutter sagte in der Kommissionsberatung, man habe nichts gegen den Antrag, aber er sei nicht nötig, weil es ja einen Verweis gebe auf diese Verordnungen. Es ist aber vom Stellenwert her und auch materiell durchaus ein Unterschied, ob man einen Verweis macht oder explizit verankert, dass Massnahmen getroffen werden sollen, um Diskriminierungen zu vermeiden.
Ich bitte Sie daher, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und der Vorlage ebenfalls.